Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
754
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754 Durch Kampf zum Frieden.

im Betrage von 50006000 Gulden nachzahlen) und ſollte ihnen die Zahlung der 25 000 Gulden friſten.

Herzog Ludwig antwortete, Zahlung der 25 000 Gulden und Herausgabe der Schlöſſer könnte nur Zug um Zug ge­ſchehen.

Darauf bat Heimburg den Herzog, Nürnberg die 25 000 Gulden zu leihen. Ludwig ſchlug das Erſuchen unter dem Vorwande ab, daß er in nächſter Zeit nicht nach Burghauſen käme, in deſſen Turm ſein Schatz verwahrt wäre.

Noch einmal gaben die Beauftragten der Stadt ohne Vorbehalt der Forderung des Gegners nach; aber am Abend ließ ſie der Herzog zum dritten Male rufen und eröffnete ihnen: daß er ſelbſt ganz erſchrocken wäre, weil der Markgraf ſich immer noch nicht für zufriedengeſtellt erklärte. Der Mark­graf hätte ihm mitgeteilt, daß ſeine Gemahlin gerade in dieſen Tagen ein Mädchen:) geboren hätte. Er müßte darauf be­ſtehen, daß die Nürnberger der Markgräfin mindeſtens 1000 Gulden als Wochenbettgeſchenk verehrten.

Über dieſe eigentümliche Art des Markgrafen ſich als liebevoller Gatte zu erweiſen, waren die Nürnberger höchlichſt erſtaunt.

1) Albrecht hatte den Nürnbergern ihre Leibrenten ſeit Beginn. des Krieges nicht mehr gezahlt, während die Stadt ihren Verpflichtungen auch im Laufe des Krieges allen Rentebeziehern gegenüber nachgekom­men war. Sander, Die reichsſtädtiſche Haushaltung Nürnbergs, S. 407.

2) Margarete, die im Jahre 1500 als Nonne des Kloſters St. Klara in Hof ſtarb, vgl. Buchwald, Deutſches Geſellſchaftsleben uſw., J. S. 26. Fälſchlich den 2. Februar 1467 als Todestag geben an Monu­menta Monasterii Heilsbrunnensis, Münchn. Hofbibl. Voigtel­Cohn, Stammtafeln, gibt 27. April 1509 als Todestag. Nach Chri­ſtian Meyer J. Moningers Genealogie der Markgrafen von Branden­burg, Hohenzolleriſche Forſchungen III, S. 300 iſt Margarete am Mitt­woch nach Valeriani, alſo am 18. April geboren. Vgl. Wagner, Das älteſte ſtandesamtliche Regiſter des Hauſes Hohenzollern. Zeitſchr. f. preuß. Geſch. u. Landesk. XVIII, S. 472 u. Anm. 7.