Durch Kampf zum Frieden. 757
Markgrafen ſeit dieſem Spruche erworben hätten oder noch erwerben würden, ſollten die Nürnberger gleichfalls anerkennen.“
Die Streitigkeiten des Landgerichts halber ſollten beiderſeits ganz gerichtet ſein.
Die Nürnberger Bürger ſollten die markgräflichen Lehen behalten und den darauf ruhenden Verpflichtungen nachkommen. Der Vergleich ſollte in keiner Weiſe, früher ausgeſtellte Verträge über Leibrenten, Pfandſchaften, Ewiggülten oder Schuldbriefe berühren.
Markgraf Albrecht ſollte Heideck, Lichtenau, Bruckberg, Uhlfeld, Lonerſtadt bis 27. Mai den früheren Beſitzern zuſammen mit den am 1. Mai fälligen Abgaben der Schloßgüter zurückgeben und die Untertanen von den ihm geſchworenen Eiden entbinden, doch ſollte weder Nürnberg, noch Konrad von Heideck die Leute dieſe Eidesleiſtung irgendwie entgelten laſſen.
Auf die Lehenſchaft über Schloß Heideck, die ihm König Ladislaw übertragen hatte, ſollte der Markgraf verzichten.
Alle übrigen Streitigkeiten ſollten ganz gerichtet, die Parteien völlig miteinander verſöhnt ſein.
Nach Verleſung der Spruchbriefe erklärte Herzog Ludwig: Auf ſeine Bitte hätte der Markgraf und ſeine Bündner die gegen Nürnberg verfügte Lebensmittelſperre aufgehoben, damit nun zwiſchen beiden Parteien„der Unwille ganz ausgerodet würde“, erſuche er ſie, die im Kriege gewonnenen Fahnen auszuwechſeln.
Nach einigem Sträuben verſprachen die Nürnberger Boten auch die Auswechſlung der Fahnen.) g
1) Dieſem Zuſatze hatten gleichfalls die Nürnberger widerſprochen.
2) Obgleich der offizielle Nürnberger Bericht(Nürnberger Kr.⸗A., Relationenband 484, S. 410—415) dieſes Verſprechen ausdrücklich beſtreitet und behauptet, der Markgraf hätte ſich bei der Weigerung beruhigt, iſt doch nicht zu zweifeln, daß das Verſprechen in Lauf gegeben wurde. Albrecht hätte ſonſt niemals zu einem Nürnberger Bürger ſagen können:„So ward ich zu Lauf, da Du auch werſt vertröſtet,