Durch Kampf zum Frieden. 765
ſelbſt erwählt Hatte, ſtellten ſich auf Seiten der beiden Städte; der Bund kam dem Urteile nicht nach.“) Die Mehrheit berief ſich darauf, daß ſie nach dem Bundesbriefe allein alle die Bundesverpflichtungen betreffenden Fragen zu ordnen hätte.
Wohl fühlte man, was auf dem Spiele ſtand.
Bitter klagte Wörth über die„Ertrennung“ im Bunde,“ und Ulm mahnte die Städte, das Bündnis zu verlängern: „Schon merkten ihre edlen Feinde im Lande, daß die Städte ſich trennen wollten und würden übermütig.“
Wollte man keinen Bund mehr, ſo ſollten ſich die Städte wenigſtens auf einen Artikel zum Schutze gegen räuberiſche Angriffe und gegen die Gefahr, daß eine„Stadt vom Reiche gedrängt“ würde, einigen.“)
Aber Ulm war ſelbſt nicht mehr wie vor dem Kriege die Erſte, die willig der Eintracht jedes Opfer zu bringen bereit war.
Eine Augsburgerin hatte mit ihrem Ulmer Ehemann Händel bekommen; ihre Vaterſtadt hatte ſich ihrer angenommen.
Hie gut Ulm— hie Augsburg allewege!
Immer erbitterter wurde der Streit; der Rat von Ulm verbot ſeinen Bürgern bei ſtrengen Strafen jeden geſchäftlichen Verkehr mit Augsburg, ſchlug ſchroff die Vermittlungsverſuche der befreundeten Städte ab.“)
Ging Ulm aus ſo nichtigem Grunde mit ſolcher Schärfe gegen eine faſt gleich mächtige Stadt vor, ſo läßt ſich ermeſſen,
1) Eichmann, Der Städtekrieg von 14491450, beſonders die Fehde Herzog Albrechts, S. 33—41.
2) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1452, Nr. 101.
3) Nördlinger St. ⸗A., Städtebundakten v. J. 1452, Nr. 30. Johann Datt, Volum rerum germanicarum novum Liber, V, S. 72.
4) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1452, Nr. 25. Die Städteboten ſetzten dann die Angelegenheit gegen den Willen des Ulmer Rates, der allein berechtigt zu ſein behauptete, den Handelsverkehr ſeiner Bürger zu regeln, auf die Tagesordnung der Städteverſammlung.