766 Durch Kampf zum Frieden.
wie die kleinen Städte von dem„Vorort“ des Bundes behandelt wurden.
Ein Ratsherr, der 1449 Ulm verlaſſen, fremde Länder und Städte beſucht hätte, würde nach ſeiner Rückkehr die Tagſatzung nicht wieder erkannt haben. Wo früher über Rüſtung, Aufgebote, Wahl von Hauptleuten, gemeinſamen Zügen gegen Raubritter Bündnis mit ſtädtefreundlichen Fürſten, pekuniäre oder militäriſche Hilfe für kleinere Bundesſtädte verhandelt worden war, da tobte jetzt der Streit um oft recht nichtige Dinge.
Ob die Ulmer Bürger ihre Klagen gegen die Geſellſchaft des Joſt und Ital Huntpiſſen in Ravensburg auszutragen hätten, trotzdem die Mehrzahl der Ravensburger Richter Teilhaber der Geſellſchaft waren), ob der Fall Hans Arzt?) als Strafprozeß vor das Nürnberger oder als Zivilprozeß vor das Augsburger Gericht gehöre, darüber ſtritt man ſich auf mehr als 10 Tagſatzungen.
Der erbittertſte Streit entbrannte um den Sold der Schweizer, den Ulm für den Bund ausgelegt hatte.
Auf mancher Tagſatzung war während des Krieges über die Anwerbung der Schweizer von Bundes wegen beraten worden; vor allem für die Städte, die ihre ihnen auferlegte Anzahlen nicht pünktlich ſandten, ſollten die Schweizer angeſtellt werden.
Gegen die Stimmen einer nicht ganz kleinen Minorität hatte die Tagſatzung ſchließlich Ulm den Auftrag erteilt, die Schweizer anzuwerben. Ulm hatte den Auftrag unter der Bedingung angenommen, daß vorher jede Bundesſtadt den auf ſie fallenden Beitrag für die Löhnung der Söldner bezahlen ſollte.“)
1) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1450, Nr. 263, 1451, 15, 26;
2) Vgl. oben S. 708.
3) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1451, Nr. 69, vgl. 1450, Nr. 268 /1.