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Das Schächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des Tierschutzes : eine gemeinverständliche Darstellung / von J. Unna
Entstehung
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Ergebniſſe der nachfolgenden Ausführungen:

1. Das Schächten iſt eine religiöſe Vorſchrift des Juden tums. Ein Schächtverbot würde deshalb alle glaubenstreuen Juden in ſchwere Gewiſſensbedrängnis bringen.

2. Die Vorbereitungen ſchließen, wenn ſie ſachgemäß vorgenommen werden, keinerlei Tierquälerei in ſich. Ihre ſachgemäße Durchführung wird von dem Religionsgeſetz ſelbſt gefordert.

3. Das Schächten ſelbſt iſt nach dem Urteil hervor­ragender Sachmänner eine durchaus humane Tötungsart. Der Schächtſchnitt verur ſacht keinen Schmerz und bewirkt durch den unmittelbar einſetzenden, ungeheuren vlutverluſt ſofortiges Schwinden des Zewußtſeins. Die nachfolgenden Bewegungen ſind Reflexe ohne Schmerzempfindung.

Auch die Gegner müßten gerechterweiſe anerkennen, daß die Frage zum mindeſten ſehr umſtritten iſt und daß deshalb für den Staat keine Berechtigung vorliegt, eine durch tauſendjährige Ira: dition geheiligte Vorſchrift einer anerkannten Neligionsgemeinſchaft zu verbieten. Dies um ſo weniger, als bis jetzt eine Form der Betäubung, die den Forderungen der Hygiene ſowie den beſonderen Beſtimmungen des Religionsgeſetzes entſpricht, noch nicht einmal gefunden iſt.