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Das Schächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des Tierschutzes : eine gemeinverständliche Darstellung / von J. Unna
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Leſer dieſer Zeitſchriften von den zahlreichen ſchächtgünſtigen Gut­achten der hervorragendſten Autoritäten nichts erfahren, ſo muß ihr Empfinden naturgemäß in einem dem Schächten feindlichen Sinne beeinflußt werden. Es geht aber nicht an, dieſes Empfinden dann als Argument gegen das Schächten zu gebrauchen.

Der Film Eine Hauptwaffe in dem Kampfe gegen das Schächten bilden heute die obenerwähnten Verſuche des Schlachthofdirektors Dr. Klein, die in einem Film aufgenommen wurden. Die Bilder mit er­klärendem Text werden überall verbreitet. In der illuſtrierten Broſchüre, die jene Verſuche ſchildert, wird aber keine Aufklärung darüber gegeben, ob die Vorausſetzungen, wie ſie beim Schächten notwendig find, vorhanden waren, ob insbeſondere das Schächt­meſſer dem Ritual gemäß geſchliffen war, ob die Führung des Meſſers dem Ritual gemäß erfolgt und ob der Schächtſchnitt mit richtigem Fingergriff ausgeführt worden iſt. Dagegen ſteht feſt, daß kein ausgebildeter, geprüfter Schächter, ſondern ein Fleiſch= beſchauer, der niemals früher an einem lebenden Tiere den Schächt= ſchnitt vollzogen hatte, das angeblichordnungsmäßige Schächten ausführte. Trotzdem wird im Text von einemSchächter ge­ſprochen, als handle es ſich um einen im Schächten erfahrenen Kultusbeamten. Man hat bei den Berſuchen nicht nur keinen wirk­lichen Schächter zugezogen, man hat nicht einmal einem zufällig anweſenden jüdiſchen Herrn geſtattet, die Verſuche mitanzuſehen. Als Hauptſtück wird ferner die Schächtung eines ſtehend en Tieres angeführt, während tatſächlich Tiere niemals im Stehen ge­ſchächtet werden. Nach den wiſſenſchaftlichen Feſtſtellungen) der Sachverſtändigen kann aber aus ſolchen Experimenten über den Bluterguß aus dem Gehirn und den Eintritt der Bewußtloſigkeit nichts gefolgert werden, weil beim ſtehenden Tiere das Blut nicht genügend ausfließen kann. Die Verſuche des Herrn Dr. Klein können alſo, wie ſelbſt von gegneriſcher Seite zugegeben wird, für die Beurteilung des normalen Schächtens nichts beweiſen, ſie ſind im Gegenteil nur geeignet, das Publikum irrezuführen.

5. Betäubung vor dem Schächten

Die Gegner des Schächtens behaupten gern, daß ſie ja kein Schächtverbot verlangen; ſie fordern nur vorherige Betäubung. Wenn damit Kopfſchlag und Schußbolzen gemeint ſind, ſo iſt dies

1) S. die oben angeführten Gutachten(S. 16 19).

Mechaniſche Be- täubung