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Das Schächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des Tierschutzes : eine gemeinverständliche Darstellung / von J. Unna
Entstehung
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Die rituelle Schlachtmethode iſt eine religiöſe Satzung des

Judentums, die im bibliſchen und nachbibliſchen Schrifttum ihre

Begründung hat. Dieſer Satzung gemäß darf ein Tier nur dann geſchlachtet werden, wenn es in keinem ſeiner weſentlichen Organe irgendwie verletzt iſt. Die Betäubung durch Gehirn­ſchlag, Schlachtmaske, Schußmaske uſw. würde ſomit einem Ver­bote des Schächtens gleichkommen und Hunderttauſende von Be­kennern des jüdiſchen Glaubens zwingen, auf den Genuß des wich­tigſten Nahrungsmittels gänzlich zu verzichten, um nicht ihr Ge­wiſſen durch Uebertretung einer Religionsvorſchrift zu belaſten.

Gegenüber dieſer einmütigen Erklärung kann die von den Geg­nern oft angeführte Meinung eines einzelnen Häretikers(Stein), der das ganze Ritualgeſetz und damit auch das Schächten für unver­bindlich erklärte, nicht in Betracht kommen. Wenn vollends ein Pro­feſſor der Veterinärkunde(Müller) auf Grund irriger Auffaſſungen die Juden darüber belehren wollte, wie ihr Religionsgeſetz zu ver­ſtehen ſei, ſo darf demgegenüber wohl beanſprucht werden, daß über die Auslegung der jüdiſch⸗religiöſen Vorſchriften die berufenen Vertreter des Judentums zu entſcheiden haben.

Es iſt richtig, daß viele Juden die Speiſegeſetze nicht mehr beobachten. Aber es gibt auch viele Chriſten, die ſich nicht an die Vorſchriften ihrer Religion halten. Niemand wird deshalb dieſe Vorſchriften als abgeſchafft oder unverbindlich bezeichnen.

4. Iſt das Schächten eine Tierquälerei?

Die jüdiſchen Autoritäten bezeichnen als einen der Gründe der Schächtvorſchrift, daß ſie dem Tiere eine beſonders leichte Todes­art ſichere. In der Tat iſt ja Schonung der Tiere uraltes, jüdiſches Religionsgeſetz, das an das Pſalmwort(145, 9 anknüpft:Das Er­barmen Gottes erſtreckt ſich auf alle ſeine Werke, das in der all­gemeinen Beſtimmung des Talmud:Tierquälerei iſt von der Thora verboten und in zahlreichen Einzelvorſchriften ſeine Ausprägung gefunden hat). Die tierfreundliche Tendenz des Zudentums iſt eine Tatſache, die auch von vielen Schächtgegnern anerkannt wird.

I) Siehe hierüber Unna: Tierſchutz im Zudentum; Frankfurt a. M. 1928.

Gegneriſche Be ­hauptungen

Andersdenkende Juden

Züdiſche Autori­

täten. Tierſchutz.

im Judentum