Unterſuchungen über die Standesverhältniſſe des mittelalterlichen Klerus ſind ſeit den Arbeiten von A. Schulte häufiger geworden. Stand und Herkunft der Biſchöfe der Kölner und Mainzer Kirchenprovinzen ſind durch W. Pelſter und J. Simon erforſcht worden; für die Magdeburger und Hamburg⸗Bremer Erzbiſchöfe liegen Unterſuchungen von J. Schäfers und W. Schönecke vor. Als Ergebnis ließ ſich feſtſtellen, daß erſt im ausgehenden Mittelalter zuweilen Männer aus anderen Ständen als dem höchſten, dem der Nobiles, auf einen biſchöflichen Stuhl gelangten, was vordem nur in Ausnahmefällen und unter ganz beſonderen Umſtänden vorgekommen war. Zweck dieſer Arbeit iſt es, die Lücke für die Magdeburger und Hamburg⸗Bremer Kirchenprovinzen auszufüllen, alſo den Stand und die Herkunft der Biſchöfe, beſonders die Zugehörigkeit zum freien oder zum miniſterialen Adel feſtzuſtellen. Außer Betracht bleiben Lebus , das erſt ſeit 1437 Magdeburg unterſtellt war, und Schleswig , das nur zeit— weiſe zu Hamburg -Bremen gehörte.
Für die frühere Zeit iſt die Herbeiſchaffung von Zeugniſſen über die Herkunft der Biſchöfe beſonders ſchwierig. Spärlich
fließen die Quellen vor allem für die brandenburgiſchen Bistümer,
für Meißen und Oldenburg . Wichtige Angaben liefern Thietmar , Adam von Bremen und Helmold . Erſchwert iſt die Feſtſtellung der Familien oft dadurch, daß ſpätere Überlieferung die Herkunft aus irgendwelchen Geſchlechtern angenommen hat, oft unmöglich, da auch die Urkunden keine Angaben darüber enthalten. Für die Zeit, aus der die Familiennamen bekannt ſind und Urkunden reichlicher vorliegen, gilt es, die Zugehörigkeit der Familien zum freien oder miniſterialen Stande zu beſtimmen. Auch dies iſt nicht immer durchführbar, da die Familien zuweilen nur als ritterliche genannt werden. In Mecklenburg fehlte eine regelrechte Miniſterialität völlig.
