angeſeſſenen Linie!°7) der Miniſterialen von Trothales) an. Er
war* zu Merſeburg und Dompropſt in Magdeburg
geweſen! M09).
In der Reihe der Biſchöfe folgt Fürſt Adolf von Anhalt (1514— 1526), Sohn Adolfs J. und der Gräfin Cordula von Ruppin, vorher Dompropſt in Magdeburg n) und Koadjutor des Biſchofs Thilo mit dem Recht der Nachfolge! nn).
Mit Ausnahme von acht Biſchöfen läßt ſich die Standeszugehörigkeit ermitteln. Als erſter Miniſteriale erſcheint ſchon
|(üb, im 12. Jahrhundert, Biſchof Eberhard(6 1201). Er ge— hörte der angeſeheneren Gruppe der Reichsminiſterialen an. Es
t unbekannt, wie er zur biſchöflichen Würde gelangt iſt. Im
3. und 14. Jahrhundert finden wir drei, im 15. Jahrhundert
vier Biſchöfe, die aus dem Miniſterialen⸗ und Ritterſtande her
vorgegangen waren. Ekkehard Rahil(F 1240) war Reichsniniſteriale und ex arbitrio gewählt; die beiden anderen des
3. Jahrhunderts wurden in Zwiewahl erhoben, der eine nach
dem Tode des Gegners noch einmal ordnungsgemäß gewählt.
Unter den Biſchöfen nicht edler Herkunft im 14. Jahrhundert var Johann Mraz ein Ausländer aus niederem böhmiſchen Adel, vom Papſt providiert und in Merſeburg nie anerkannt. Den Niniſterialen ſtehen im 13. Jahrhundert drei, im 14. Jahrhunderte ſechs Biſchöfe und im 15. Jahrhundert nur noch ein Ziſchof edler Geburt gegenüber. Nur einmal gelangte ein Hürgerſohn, Nikolaus Lübich, und zwar im 15. Jahrhundert, zur iſchöflichen Würde. Er hatte ſeine Wahl ohne Zweifel ſeiner Stellung als Kanzler der Markgrafen von Meißen zu verdanken.
In der Frühzeit des Bistums kamen mehrmals Oberdeutſche zur Regierung. Seit dem 13. Jahrhundert entſtammten alle mit lusnahme zweier providierter Ausländer dem Stifte Merſeburg und den umliegenden Gebieten.
Schon im 12. Jahrhundert zeigt ſich das Beſtreben, nur Angehörige des eigenen Kapitels zu erheben. Seit Beginn des 3. Jahrhunderts gelangten nur ſolche in den Beſitz des Bistums.
Lange Zeit war das Kapitel in ungeſtörtem Beſitz des Wahl: echtes. Dietrich von Meißen mußte wegen des Makels[einer Geburt poſtuliert werden. Erſt in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts erfolgten päpſtliche Provifionen; in vier Fällen bezogen fie ſich auf die vom Kapitel gewählten Kandidaten. Von dier weiteren providierten Biſchöfen kamen nur zwei zur Re— gierung.
107) Chronica episc. Merseb. MG. SS. X, 209: ex Lrotensium familia cretus
de Wettyn oriundus— UB. der Stadt Magdeburg II S. 787 Nr.
864 v. J. 1464 urkunden der Magdeburger ompropſt Thilo von Trotha
, feine Brüder und Vettern, geſeſſen zu Wettin.
) Cod. dipl . Anhalt . VI, 240— Reg. archiep. Magdeb. I S. 589 Nr. 1435 v. J. 1164 befindet ſich Wernerus de Trothe als erſter Zeuge unter den Miniſterialen.
169) Chronica a. a. O.
10) Magdeb. Geſchichtsbl. XXIV, 225.
11) Eubel III, 242.
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