Conceſſtonen bewegen dürfen; iſt das Gegentheil der Fall, ſo werde ich das, was eine unbefangene Prüfung mir in meinem Glauben als Irrthum nachgewieſen hat, auch, dann aufgeben müſſen, wenn es mit der Zeit in noch ſo ſeliger Harmonie ſteht.) Die Zeitgemäßheit iſt alſo, wo es eine Prüfung des Glaubens gilt, unbedingt verwerflich und iſt deren Einfluß auf die vorhabende Unterſuchung vorweg auszuſchließen. Aber wie kommt H. F., der der Zeit überall den Krieg erklärt, mit einem Mal zu dem Gedanken, die Zeitgemäßheit als ein wichtiges Moment hinzuſtellen, wo es ſich um die Ausſöhnung des Glaubens mit dem Leben handelt?
Die Ausſöhnung des Glaubens mit dem Leben, welche H. F. in einem Vorderſatze die Zeitgemäßheit“ nannte, nennt er in einem Nachſatz:„die Anerkennung, daß bas Judenthum einer Fortbildung fähig fet.“ Welches Judenthum iſt einer JFortbildung fähig, das moſaiſche oder rabbiniſche? Für H. J. giebt es aber keinen ſolchen Dualism, keine ſolche Trennung, ſondern ein organiſches, moſaiſch⸗rabbiniſches Judenthum. Iſt aber auch das moſaiſche Judenthum einer Fortbildung fähig, und hat es ſich zum moſaiſch-rabbiniſchen wirklich fortgebildet, ſo hat ja H. F. hierdurch den erſten Artikel des Neformvereins anerkannt. Nein, verwahrt ſich H. F.: Der Reformverein will eine unbeſchränkte, ich aber nur eine beſchränkte Fortbildung anerkennen. Welches find aber die Schranken, deren Grenzwächter allen anderweiten vorbringendän Reformverſuchen das:„bis hierher und nicht weiter“ zurufen? Einmal iſt es die Fortbildung des Talmuds und das zweite Mal die Fortbildung, die ich dem Judenthume zugedacht. Was das letztere betrifft, hat H. F. wirklich Wort gehalten. Im Jannartheft beſchenkt H. F. das Jubenthum zum neuen Jahre mit einer beſchränkten Fortbildung. Da er in demſelben Aufſatz(die Symptome der Zeit) die dentſchen Juden wie die Kinder behandelt und ffe wegen ihres kindiſchen Leichtſinnes mit der Ruthe in ächt ſchulmeiſterlicher Weiſe derb züchtigt, ſo beſtehen die Geſchenke auch nur in diverſen Bagatellen, eigentlich nur, um ſie wieder zu beruhigen und daß ſie wegen der erhaltenen derben Zurechtwe iſung nicht ein allzugroßes Kindergeſchrei erheben. Wir