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Die erste Rabbinerversammlung und Herr Dr. Frankel / von Dr. Sam. Holdheim
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weil er es verlangt, es nicht gestattet werden darf?" Soviel Worte, soviel Fehler. Nekitat Chephez wird nicht zur Erhe. bung des Heiligen, sondern wie Ascher b. Jechiel es erklärt:

ותקנת חכמים להטיל אימה על הנשבע לכן נותנין לו הסת בזרועו

,, Es ist eine Anordnung der Weisen, um dem Schwörenden Furcht einzuflößen, deshalb legt man die Sepher Tora in seinen Arm c." Wo Furcht bezweckt wird, da kann von Erhe­bung nicht die Rede sein, wo man von der Erfassung eines Buches einen tiefern Eindruck auf das religiöse Gemüth als von dem bloßen Anrufen des göttlichen Namens erwartet, da wird ein sehr niederer Grad von religiöser Bildung und Er­regbarkeit vorausgesetzt. H. F., der überall an das religiöse Gemüth, an das Bewußtsein der Mehrheit appellirt, muß sehr niedrige Vorstellungen vom religiösen Gemüth der heutigen Juden -haben, da er sie selbst bei der heiligen Eidesleistung nicht anders als durch niedere Furcht, die der Talmud auf seine Zeitgenossen anwenden zu müssen für nöthig glaubte, zu regieren weiß. Wir glauben aber zu beffern Begriffen von der religiösen Erregbarkeit der heutigen Juden berechtigt sein zu dürfen, und halten die Maßregeln des Talmud oder des jüdischen Rechtes mit der Ehre der Juden als unvereinbar. Dann ist es nicht wahr, daß Nekitat Chephez als das Bindende des Eides ober, wie H. F. sich ausdrückt, zur Erhebung des Binden ben als nöthig erachtet werde. Freilich das talmudische Recht knüpft hieran die rechtliche Gültigkeit der Eideshandlung, aber nicht die Religion, nicht die Bibel, und weil der Eib

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schließen wir mit dem Argument des H. F. nach den Staatsgesehen als religiöser und nicht als bürgerlicher Act abgenommen wird, und das talmudische Recht auch nach den Staatsgefeßen, die es aufgehoben, nicht als die Religion des Judenthums betrachtet werden kann, so muß er ausschließend in den religiösen Vorstellungen seine Wurzel haben. Die Be­stimmungen des talmudischen Rechtes sind aber nichts weniger als religiöse Vorstellungen, sondern in Rücksicht des Eides talmudische Ansichten von der Zweckmäßigkeit ge­wisser finnlicher Erregungsmittel religiöser Vor­stellungen. Der Talmud knüpft mit nichten das Bindende des Eides an sich an äußerliche Mittel, sondern erklärt den Eib im Allgemeinen für bindend, wenn er auch von allen Formen entkleidet geleistet wird. Deshalb ist bei allen Eidesarten

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= mit alleiniger Aus, שבועת עדות שבועת בטוי( שבועת הפקדון

nahme des gerichtlichen Eides, w, Nekitat