vissenschaftliches Institut
richtung gegründet wurde. Mit Erlaß vom 5. Januar 1993 genehmigte der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg die Institutsgründung und-satzung. Mit der Konstituierung der Institutsleitung(16. Februar 1994), der Wahl von Prof. Dr. jur. utr. M. Nierhaus zum Geschäftsführenden Direktor(16. Februar 1994), und der Einstellung der ersten wissenschaftlichen Mitarbeiterin, Frau Dr. Chr. Büchner (1. Januar 1994) nahm das Institut seine reguläre Tätigkeit auf.
Laut Satzung von 1993 und der Neufassung im Jahr 2000 dient das KWI der kommunalwissenschaftlichen Forschung, Lehre und Weiterbildung namentlich auf den Gebieten der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Darin eingeschlossen sind insbesondere:
- Forschungen zur Entwicklung, zur Einrichtung und zur Tätigkeit der Kommunen, Ämter und Landkreise vornehmlich im Land Brandenburg sowie in den anderen neuen Bundesländern,
- Unterstützung der Lehre im Bereich der Kommunalwissenschaften,
- Veranstaltung von wissenschaftlichen Fachtagungen für und mit Wissenschaft und Praxis,
- Weiterbildung kommunaler Mandatsträger, kommunaler Wahlbeamter und anderer Bediensteter der Kommunen, insbesondere im Land Brandenburg,
- kommunalwissenschaftliche Beratung namentlich von Kommunen und Ländern,
- Bereitstellung von Literatur und Dokumenten mit kommunalwissenschaftlicher Relevanz, sowie Erstellung von Publikationen,
- Öffentlichkeitsarbeit zu kommunalwissenschaftlichen Themenstellungen und Pflege nationaler und internationaler Kontakte.
Die Gründungsdokumente des KWI wie auch die der Universität heben explizit hervor, daß das KWI als interdisziplinäre Einrichtung sowohl der Forschung als auch der Lehre und ferner der Weiterbildung sowie Beratung verpflichtet ist. Diese Aufgaben werden durch den Grundgedanken verklammert, Fachdisziplinen wie Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Kommunalwirtschaft, Volks- und Betriebswirtschaftslehre unter kommunalwissenschaftlich relevanten Fragestellungen interdisziplinär zusammenzuführen. Das KWI strebte und strebt an, die
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