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10 Jahre Kommunalwissenschaftliches Institut : Tätigkeitsbericht 1994 - 2004 / Hrsg.von Michael Nierhaus
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SA KA

6. Anhang 6.1. Satzung

Satzung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts(KWI) der Universität Potsdam

Vom 14. Dezember 2000

Aufgrund des 8 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg(Brandenburgisches Hochschulgesetz) vom 20. Mai 1999(GVBl. I S. 130) hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung für das Kommunalwissenschaftliche Institut(KWI) beschlossen:

8 1 Rechtsstellung

Das KWI ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung unter der Verantwortung der Präsidentin oder des Präsidenten gemäß 8 75 Abs. 2 Satz 2 BbgHG.

8 2 Aufgaben

(1) Das KWI ist interdisziplinär angelegt. Im Rahmen der Universität Potsdam dient es der kommunalwissenschaftlichen Forschung, Lehre und Weiterbildung namentlich auf den Gebieten der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft.

(2) Aufgaben und Ziele des Instituts sind insbesondere:

Forschung zu Aspekten der Kommunen vornehmlich im Lande Brandenburg sowie in den weiteren neuen Bundesländern,

2. Unterstützung der Lehre im Bereich der Kommunalwissenschaf­ten,

3. Veranstaltung wissenschaftlicher Fachtagungen,

4. Weiterbildung kommunaler Mandatsträger, kommunaler Wahlbe­amter und anderer Bediensteter der Kommunen, insbesondere im Lande Brandenburg,

5. Kommunalwissenschaftliche Beratung namentlich von Kommu­nen und Ländern,

6. Bereitstellung von Literatur und Dokumenten mit kommunalwis­senschaftlicher Relevanz,

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