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10 Jahre Kommunalwissenschaftliches Institut : Tätigkeitsbericht 1994 - 2004 / Hrsg.von Michael Nierhaus
Entstehung
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Kommunalwissenschaftliches Institut

7. Verbreitung von Publikationen, 8. Pflege nationaler und internationaler Kontakte, 9. Offentlichkeitsarbeit.

8 3 Organisationsstruktur

(1) Dem KWI gehören an:

e die ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Hilfs­kräfte,

e Mitglieder/Angehörige der Universität, die neben oder im Zusam­menhang mit ihren originären Aufgaben Leistungen im Rahmen des KWI erbringen. Gastwissenschaftler, die vom KWI zur zeit­weisen Mitarbeit eingeladen worden sind.

(2) Das KWI verfügt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über eigene personelle, finanzielle und sächliche Mittel.

8 4 Leitung

(1) Das KWI wird von einer kollegialen Leitung(Vorstand, bis zu 5 Personen) geführt, die aus Inhabern von Professuren mit einem besonderen Schwerpunkt in den Kommunalwissenschaften be­steht. Dem Vorstand muß mindestens ein Vertreter der Rechts­wissenschaft, der Wirtschaftswissenschaft und der Politik- oder Verwaltungswissenschaft angehören.

(2) Der Vorstand wird auf der Basis einer Empfehlung des KWI auf Vorschlag des Senates vom Präsidenten der Universität für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Eine Wiederwahl ist möglich.

(3) Ein für die Dauer von drei Jahren gewähltes Mitglied des Vor­standes führt die Geschäfte des KWI. Wiederwahl ist zulässig.

(4) Die Geschäftsführende Direktorin oder der Geschäftsführende Direktor vertritt das KWI. Sie oder er ist gegenüber der Präsiden­tin oder dem Präsidenten in Personal- und Haushaltsangelegen­heiten rechenschaftspflichtig. Er erstattet dem Präsidenten jähr­lich Bericht über die Arbeit des KWI.

(5) Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung über alle Angele­genheiten des KWI, soweit in dieser Satzung nichts anderes be­

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