alwissenschaftliches Institut
in den Kommunalwissenschaften zu beobachtende Trennung der Fachdisziplinen durch gemeinsame wissenschaftliche Lösung von Sachproblemen- anknüpfend an das vielfältige Beziehungsgeflecht, in dem die Kommunen agieren- zu überwinden.
Das KWI versteht sich als Bindeglied zwischen den Kommunalwissenschaften und der kommunalen Praxis. Das Land Brandenburg weist wie alle neuen Bundesländer einen enormen Bedarf an wissenschaftlicher Beratung der mit gemeindlichen und kreiskommunalen Angelegenheiten befaßten Institutionen auf und bietet damit ein hochinteressantes Feld für kommunalwissenschaftliche Studien.
3. Organisationsstruktur 3.1. Vorstand und Mitarbeiter
Die Satzung des KWI gibt mit der Einrichtung eines Vorstandes mit Geschäftsführendem Direktor, mit wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern und der Etablierung eines Kuratoriums den strukturellen Rahmen für das Institut vor.
Vorstand
In den Anfangsjahren durch ein 7köpfiges Gremium geleitet, wird das KWI heute von einem maximal 5 Personen umfassenden Vorstand geführt, der aus Inhabern von Lehrstühlen der Universität mit einem besonderen Schwerpunkt in den Kommunalwissenschaften besteht. Dem Vorstand muss mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Rechtswissenschaft, der Wirtschaftswissenschaft und der Politik- oder Verwaltungswissenschaft angehören.
Am 16. Februar 1994 konstituierte sich ein fünfköpfiger Vorstand, bestehend aus den o. g. Lehrstühlen(Prof. Dr. W. Jann, Prof. Dr. W. Loschelder, Prof. Dr. M. Nierhaus, Prof. Dr. D. C.
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