Verbesserung bleibt das Problem der Umsetzung dieser Strategien und Gesetze. Die Kompetenzübertragung von der zentralen zur lokalen Verwaltung ist noch nicht weit fortgeschritten.
In den letzten beiden Jahren wurde viel über diese Themen diskutiert; wirkliche Fortschritte hat es aber noch keine gegeben. Politik und Verwaltung versuchen die Dezentralisierung im Rahmen einer zentralisierten Regierung zu bewerkstelligen, was aber unmöglich scheint. Trotz der neuen Dezentralisierungsgesetze verbleiben ca. 90% des Staatsbudgets in den Händen der Zentralverwaltung(Human Development Albania 2002, S.17). Nach wie vor laufen alle Verwaltungsakte über Tirana, auch wenn z.B. ein kleiner Weg in ein entlegenes Dorf gebaut werden soll. Für in- und ausländische Investoren bedeutet dies, dass sie immer mit der Zentralverwaltung verhandeln müssen und nicht direkt mit regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden zusammenarbeiten können.
Seitens der Zentralverwaltung wird auf die Unfähigkeit der regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden verwiesen, was aber keine Begründung für die Verschleppung der Dezentralisierung sein kann. Das Beispiel der Stadtverwaltung Tiranas der letzten fünf Jahre belegt das. Wie unsere Interviews mit den Vertretern der lokalen Verwaltungen gezeigt haben, liegt in der mangelnden Durchsetzung der Dezentralisierung der Hauptgrund für die Auseinandersetzung zwischen Zentralverwaltung und lokalen Verwaltungen.
Die Probleme bei der administrativen Organisation und Dezentralisierung des Landes erschweren auch die statistischen Erhebungen nach Kriterien der europäischen Integration. Zum ersten Mal hat INSTAT im Jahre 2004 versucht, die Daten der regionalen Statistik nach den zwölf Präfekturen des Landes zusammenzustellen. Damit sind die EU-Kriterien aber noch nicht erfüllt. Albanien kann noch nicht das europäische System einer gemeinsamen Klassifikation von Gebietseinheiten für die Statistik(NUTS) nutzen.
Da in einem Transformationsland wie Albanien das räumliche Muster des ökonomischen Beziehungsgeflechts sich sehr schnell ändert und zudem kaum erhoben wird, bleibt im Regelfall nur der Rückgriff auf administrative Regionen. Wo diese nicht in einer für eine Regionalentwicklung nach EU-Regeln geeigneten Größenordnung vorhanden sind, sollten unter Berücksichtigung historischer und geographischer Einflüsse Regionen in folgenden Größenklassen nach der neuen EUAbgrenzung gebildet werden(Tab. 10):
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