Teil eines Werkes 
Bd. 3 (1903) Goethe ; Theil 2
Entstehung
Seite
252
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Thörichte der Organenlehre einsah; sowie die Herren und Damen, denen jene zu ernsthaft waren, mit dieser spielen konnten. Auf sie wurden Medaillen geprägt, für jene ward er in gelehrte Ge­sellschaften aufgenommen, und beide brachten Geld.

Unter Organ versteht Gall bald dieses, bald jenes, wie man sieht, wenn man die verschiedenen Schriften über sein System vergleicht, die sämmtlich nach seinen Vorlesungen zusammen­getragen sind. Allein eben dadurch, und durch den schwanken­den Begriff, den er mit dem Wort Anlage verbindet, welches er beständig im Munde führt, hält er sich für jede Behauptung, die ihm in den Kopf oder in den Mund kommt, eine Menge Schlupf­winkel offen. Die Organe, welche er im Gehirn annimmt, sollen nur die Anlage zeigen; wenn sie stark entwickelt sind, eine grosse Anlage; im entgegengesetzten Fall das Gegentheil. Da­durch will er einmal die menschliche Freyheit retten, zweytens aber auch seine kranioskopischen Aussprüche, wenn sie falsch sind, beschönigen: beides aber wird ihm nie gelingen. Ist die Anlage nach ihm die materielle Bedingung, ohne welche keine Seelenäusserungen möglich sind: so ist sie entweder die einzige Bedingung, und dann ist mit ihr die Kraftäusserung zugleich ge­geben; oder es giebt noch eine innere Bedingung(die Seele, das Seelenorgan), welche mit jener die Kraft erzeugt oder dar­stellt, und dann ist es offenbar, wie Ackermann bemerkt, dass diese Bedingungen in umgekehrtem Verhältniss wirksam seyn können, z. B. eine grosse ausgebildete Anlage mit einem geringen Einfluss des Seelenorgans, oder bey stärkerer Wirkung der Kraft eine geringere Ausbildung des Organs. Sind also ausgebildete Organe vorhanden, so muss von ihnen die Kraftäusserung grösstentheils abhängen, und wo die Kraftäusserung lange fehlt, müssen die Organe oder Anlagen nach und nach vermindert werden. Das sehen wir auch in unserem Körper, z. B. bey den Muskeln, beym Gesichtsorgan. Organe ohne alle Kraftäusserung kann man daher Galln nie zugestehen, und wenn er ein Mord­organ, einen Diebssinn annimmt, so müssen sie auch thätig seyn. Er nimmt ja auch selbst an, bey den Menschen, wie sie gewöhn­lich vorkommen, sey kein Organ hervorstechend; alle Anlagen seyen in einem nicht sehr entwickelten Zustande. Das gilt also dann doch wohl so gut von einem Mordsinn, wie von den übrigen, und dann müssen entweder alle Organe thätig seyn, oder