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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
Entstehung
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296 der zu großen, übernatürlichen Strenge der Praͤmonſtratenſer Regel und trat ein in die Inſtitute gewöhnlicher Weltgeiſtlichen, die in vieler Hinſicht weniger beſchraͤnkt waren, ſich nur nach den allgemeinen kirchlichen Vorſchriften zu richten hatten. Papſt Julius II.(15053 1513) beauftragte die Biſchoͤfe von Lebus und Ratzeburg den Act zu vollziehen. Von den damaligen 31 Mitgliedern des Stiftes wurden 16 zu erſten und genuß­faͤhigen Praͤbendarien erklaͤrt; die andere Hälfte ſollte berechtigt ſein in die durch Tod oder Austritt erledigten Stellen einzurucken. Vier von den Praͤbenden, darunter die des Dompropſtes wel­cher Titel jetzt in den eines Dechanten überging behielt ſich zur Beſetzung der Landesherr vor; bei den übrigen 12 Stellen ſollt te der Biſchof und das Capitel in der Ernennung abwechſeln.

Dieſen wurden noch 16 Vicarien zugeſellt, die als feſtſtehend und bleibend angeſehen werden ſollten. Sonſt ward in dem Hauptzwecke nichts geändert; es ſollte noch immer auf Vor­übung in geiſtlichen Geſchaͤften und auf Beſetzung der dem Stifte untergebenen Kirchen und Pfarreien mit Predigern und Seelſorgern hingearbeitet werden. Von wiſſenſchaftlichem Un­terrichte in der theoretiſchen Theologie war aber nun wohl nicht mehr die Rede; dafür ſollte die 1506 eingeweihete Univer ſitaͤt zu Frankfurt a. d. O. ſorgen, deren Gruͤndung ſehr wahr: ſcheinlich eben jene Umwandlung des Stiftes herbeifuͤhrte. Doch hatte allerdings auch der damalige Verfall der Kirchenzucht und der herrſchende Zeitgeiſt, welchen jene unnatürliche Strenge an­

ekelte, feinen Theil daran. Ahnliche Reformen ein Vorſpiel der großen Reformation geſchahen ja damals im ganzen

noͤrdlichen Deutſchlande; 1534 wurde 3. B. auch das Praͤmon­ſtratenſer Kloſter in Leizkau ſo gut wie aufgehoben: es ward dem Brandenburger Domſtifte incorporirt, nur mit der Bedin­gung, daß das Hora⸗Singen und alle uͤbrigen katholiſch kirchlichen Gebräuche fortbeſtaͤnden. Auf dieſe Weiſe nahm der einſt fo beliebte und angeſehene Orden der Praͤmonſtratenſer auf der Burg Vergang, nachdem er hierſelbſt beinahe viertehalb­hundert Jahre zur Ausbreitung und Befeſtigung des chriſtlichen Glaubens und der katholiſchen Kirche gewirkt hatte. Bald ſollte der Katholicismus ſelbſt nachfolgen: 1528 hatte Branden­