295 Teſtamentirung eines gewiſſen Tarant unter Genehmigung des Biſchofs Joachim(1501) und durch einen Vertrag mit Margaretha von Waldenfels(1512 und 1513) in Folge dieſes Teſtamentes mehrere Guͤter; durch Kauf von den Gebruͤdern Waldenfels auf Plaue eine jährliche Rente(1505)(2); endlich wurde ihm 1530 ein jaͤhrliches Getraide-Einkommen in Buzow unter Gutheißen derer von Rochow auf Golzow verpfaͤndet. Dagegen erlitt es wieder 1513 eine aͤhnliche Einbuße und Beſchraͤnkung ſeiner Rechte und ſeines Einkommens, als 1459, indem im erſtgenannten Jahre der damalige Hochmeiſter des deutſchen Ordens in Preußen, Markgraf Albrecht, Hohenzollernſchen Ge— ſchlechtes, fuͤr ſeine Schloßcapelle in Koͤnigsberg hinſichtlich der Ritter des Schwanenordens dieſelben Vorrechte, dieſelben Indulgenzen vom Papſte Julius II. in Anſpruch nahm und erlangte, welche die Marienkirche bei Brandenburg ſeit 1443, die Rittercapelle in Anſpach ſeit 1459 erworben hatte(2). Seitdem brauchten auch die Ordensmitglieder aus jenen noͤrdlichen Ge— genden unſere Stadt nicht mehr zu beſuchen. 1515 beſtaͤtigte der Biſchof Hieronymus noch ein Mal den neuen Propſt des Capitels in der Perſon Andreas Moͤhrings(I). 1527 aber ward die Marienkirche ihres alterthuͤmlichen Goͤtzen aus der Heidenzeit, des Triglaffs beraubt, indem ihn der Daͤnenkoͤnig Chriſtian mit Erlaubniß des Kurfuͤrſten hinwegnahm(5). Mit dem Domcapitel ging in dieſer Zeit eine bedeutende Veraͤnderung vor. Wir haben ſchon oben geſehen, daß die Domherren von ſelbſt ſehr viel von ihrer ſtrengen Lebensweiſe als Praͤmonſtratenſer abgelaſſen hatten, ſo daß ſchon Friedrich II. darauf angetragen, ſie in weltliche Domherren zu verwandeln. Was damals für noch zu fruͤh erachtet werden mochte, wurde 1505 in Ausfuͤhrung gebracht: das Stift machte ſich los von 1) Die Urkk. im Geh. Staatsarchiv 4. 4. D. No. 17. 19. 20, ) Die urk. ebendaſ. No. 18. ) S. Jacobſon in von Ledeburs N. Arch. a. 4. O. ) Die urk. im Geh. Staatsarchiv 4.. O. No. 21. ) Sahinus p. 276 ed. Krause. Daß der Triglaff kurz vor dieſer Zeit noch vorhanden geweſen ſei, bezeugt auch Monach. Hirn. Chron, Misn. p. 297. ed. Albin
Druckschrift
Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
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