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fie bereits ſchon beſaßen oder in kurzem erwarben, noch die über die Kirchen und Schulen: allerdings eine hoͤchſt ehrenvolle und einflußreiche; bezieht ſie ſich ja doch auf die beiden hoͤchſten Intereſſen der Menſchheit, auf Religion und auf Bildung der Jugend, und erſtreckt ſich zumeiſt uber wiſſenſchaftlich gebildete Maͤnner! Doch ward von Seiten des Stifts bei jener Abtre— tung des Patronatsrechts den Predigern beider Staͤdte die Schuldigkeit auferlegt, ſonntaͤglich oͤffentlich von der Kanzel fuͤr das Capitel zu beten: eine Einrichtung, die lange beibehalten wor— den iſt(*).
Naͤchſtdem ſorgten die Viſitatoren für Prediger und Dotirung der Stellen und Fixirung des Gehaltes aus bereits vorhan— denen oder erſt zu beſtimmenden Einkuͤnften. In der Neuſtadt trafen ſie ſchon bei der Katharinenkirche den gelehrten und ehr— würdigen Bawitz nebſt zwei Diakonen oder Capellanen, die nicht ö. dieſe als die Mutterkirche, ſondern auch noch die Filiale Wuſt, Pruͤtzke und Gollwitz beſorgten: das letztere wurde ſpaͤter getrennt. Bawitz wurde zum Superintendenten oder Inſpector (denn weil es an zureichenden Einkuͤnften fuͤr beſondere Inſpectoren fehlte und noch fehlt, ſo wurde das Inſpectorat gewoͤhnlich mit dem Amte eines erſten Predigers in den Staͤdten verbun— den) ernannt und ihm ein Sprengel auf der linken Seite der Havel, in der Zauche, angewieſen. Zugleich erhielt er die Ver: pflichtung, abwechſelnd mit dem Pfarrherrn in der Altſtadt einen Vortrag über die Theologie im ſchwarzen Kloſter(Johanniskloſter) vor den übrigen Geiſtlichen zu halten, und das Inſpectorat oder Ephorat über die Schule(das nunmehrige Lyceum) in der Neuſtadt, ſo daß er bei vorkommenden Vocationen neuer Lehrer ein Votum erhielt und zur Berathung daruͤber mithinzugezogen werden mußte. Der Lehrer an dieſer Schule finden wir gleich nach der Reformation ſieben: einen Rector, Conrector, Tertius und Cantor und drei Unterlehrer oder Collaboratoren, einen Quartus, Quintus und Sextus. Zur Beſoldung der Geiſtlichen und Schulbeamten wurde eine beſondere Kaffe angelegt: die Kir) S. die Acten im hieſigen Domarchiv, betr. dieſe Angelegenheit. Im
Jahre 1663 hatte ſich daruber ein Bedenken erhoben.