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Quartalſchule auf dem Pauliner Kirchhofe und einige Abaͤnderungen oder nähere Beſtimmungen hinſichtlich der Accidentien bei Leichenbegaͤngniſſen ꝛc. für die Prediger und Schullehrer.
Im Jahre 1713, nach dem Tode Friedrichs J., beſtieg Friedrich Wilhelm J. den Koͤnigsthron. Zur Beſtreitung der Kroͤnungs- und Huldigungskoſten ward das Kroͤnungsgeld ausge: ſchrieben, zu welchem die Neuſtadt allein 1096 Thaler beitragen mußte. Im 3ten Jahre dieſes kraͤftigen, umſichtigen und durchs greifenden Herrſchers erfolgte die längft nothwendig gewordene und erſehnte Vereinigung beider Städte unter einen Magiſtrat: eine für unſere Stadt fo überaus erfolgreiche Begebenheit, daß wir von dieſem Zeitpunkte an mit Fug und Recht eine neue, die letzte Periode der Geſchichte Brandenburgs, beginnen.