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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
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die Schule ausſchließlich der Erziehung junger Leute von Adel gewidmet bliebe, und daß ihr, der Ritterſchaft, die Ein icht in die Rechnungen geſtattet waͤre. Auch behielt ſich ſelbige as Anrecht an jene Summen vor, im Fall die Anſtalt wieder eingehen ſollte. Ja in der Folge ſchoß ſie noch eine jaͤhrliche Rente von 400 Thalern zu. Dadurch ward das Beſtehen der Anſtalt geſichert. Zur Begruͤndung einer Buͤcherſammlung gab das Capitel ſeinen noch aus katholiſcher Zeit beſtehenden Vor rath her, obwohl ſelbiger von keiner großen Bedeutung war. In der Domkirche wurde fuͤr die jungen Ritter zum Behufe ihres ſonntaͤglichen Gottesdienſtes ein eigenes Chor an den Stu fen zum Hochaltare hinauf gebauet(1).

Während dem war die Deutſch-reformirte Gemeinde in bei­den Staͤdten ſo gewachſen, daß ein zweiter Prediger 1707 an geſtellt werden mußte. Weil nun der größte Theil ihrer Mitglie der in der Neuſtadt wohnte, ſo verſtattete ihr 1712 der Koͤnig den freien Mitgebrauch der Paulikirche. Damit aber zwiſchen ihr und der lutheriſchen Gemeinde keine Irrungen entſtaͤnden, wurde ein foͤrmlicher Vergleich aufgeſetzt und darin die gegen ſeitigen Pflichten und Befugniſſe feſt begrenzt(2). Auch die 1 Gemeinde nahm in dieſer Zeit zu: es waren befonz

ers Wollenweber, die ſich 3 niederließen und die diesfallſigen N anufacturen in größere Aufnahme brachten. Ein koͤnigliches Reſcript beſtimmte jetzt von Neuem ihre Rechte und die Juris diction derſelben, und 1714 erhielten die neuern Einwanderer wieder eine 20-jährige Abgabenfreiheit, wie die früheren, 1710 war den Neuſtaͤdtiſchen Kirchen eine beſondere Stuhlordnung ge geben und ihnen vergoͤnnt worden, daß zu ihrem Beſten eine jede Bank oder jeder Stuhl vermiethet oder verkauft werden koͤnnte. Eine Kirchenviſitation, welche kurz nachher gehalten wurde, brachte in der Neuſtadt zu Wege die Erbauung einer Wohnung fuͤr den Subrector am Lyceum, die Anlegung einer

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ö Gottſchling: de rebus praeceptor. Neo-Brandenburg. p. 78. u. feine Anmerkk. zu Fromme's Beſchreib. S. 160 ff. Arnold uͤber Domſtifter S. 147 ff.

) Gedruckt bei Gottſchling: Beſchreibung Brandenb. S. 92 ff.