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Auf das Brandenburger Gymnaſium fielen 1625 Thlr. Hiervon wurden nicht bloß die Beſoldungen der ſchon beſtehenden Lehrerſtellen vergroͤßert, ſondern auch 2 neue Stellen, das Conrecto
rat— das frühere
torat wurde zum Prorectorat erhoben
* vr 1m Ki Tam 98 ns ratur gegründet, die Fonds der Biblie
thek vermehrt. Für dieſe Verle aber Antheil an der Beaufſichtigung des
ſelben ward vom Schulcollegio der Provinz ab haͤngig gemacht, und dem bisherigen Patrone(dem Magiſtrate) ein Compatroiatscommiſſarius beigegeben, der die Rechte des Staates wahrzunehmen hat. Seitdem iſt in dieſen Theil des offentlichen Schulweſens ein neues, friſcheres, vorher nicht gekanntes Leben gekommen.
Im Jahre 1817 drohte unſerer Neuſtadt ein großes Unglück in Folge eines ungewöhnlichen Naturereigniſſes. Es war am 7. Februar, des Morgens um 8] Uhr, als ein grauſendes Gewitter über unſere Stadt zog und in einer Zeit von 5 bis 6 Minuten 2 Mal mit großem Krachen in den Katharinenthurm einſchlug und oben an der Kuppel zündete. Hier that Hülfe noth: der ſchoͤne Thurm, die herrliche Kirche, die halbe Stadt war in Gefahr, ein Raub der Flammen zu werden. Da wagten es einige beherzte Männer bis zur äußerſten Spitze mittelſt Leitern hinauf
zuklettern, mit naſſen Tüchern und Säcken das Feuer zu loͤſchen, und— die Stadt war gerettet. Dies gab Veranlaſſung,*
das Jahr darauf Kirche und Thurm, meiſt durch freiwillige Beiträge, mit Bl litzableitern verſehen wurden. Solenn und mit der regſten Theilnahme ward in jenem 181 7ten Jahre in unſerer Stadt das Jubelfe ſt der Reformation gefeiert und durch die Vereinigung der beiden proteſtantiſchen Confeſſionen zu einer einzigen, evangeliſchen Kirche auf eine höoͤchſt würdige Weiſe bezeichnet. Alſo ward, was drei Jahrhunderte lang ſo unnatürlich getrennt geweſen war, friedlich miteinander verſchmolzen, wir wollen hoffen: auf alle Zeiten. Moͤge nie zelotiſcher Eifer oder niedriger Eigennutz beide ſo nahe verwandte Parteien unter uns wieder ſcheiden
1818 geſchahe die wohlthätige Einführung des neuen Zoll
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und Steuerweſens, an aller Zwang im Innern des Staa