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gar keine Collision statt, sondern zwischen diesem und dem Talmud, oder der talmudischen Ansicht von der Beschaffenheit und Bestimmung des Geremonialgesetzes. H. F. stellt mit schlauer Politik den Glauben in die vordersten Reihen dem Leben gegenüber, als wäre der Kampf des Lebens gegen diesen gerichtet, und als wenn dieser das Leben als seinen natürlichen Feind betrachtete. Es wäre dies in der That der Fall, wenn man unter dem Leben ein sündliches verstanden wissen wollte, welches dem Glauben und den mit ihm verbundenen, aus ihm eigentlich fließenden Sittlichkeitsideen gegenüber unbedingt zu verwerfen ist. Allein unter Leben und Lebensforderungen verstehen wir, und mit uns alle deutsche Juden, keinesweges ein sündliches, sondern ein rein sittliches, unschuldiges Leben, dessen Forderungen zum Theil den Glauben gar nicht berühren, zum Theil in dem Glauben ihren Stükpunkt finden. Diesem darf also nicht der Glaube, sondern das Ceremonialgeseß zumeist nach rabbinischer Auslegung entgegen gestellt werden. Wenn z. B. das Leben in socioler und sonstiger Beziehung die Beschränkungen, welche die Beobachtung der Speisegeseze bietet, beseitigt wissen will, so ist hier keinesweges eine Collision zwischen Glauben und Leben, da die Ansicht, welche alle rabbinische Schrifterklärungen in Bezug auf Speisegesetze abweist und auch hinsichtlich der biblischen Verbote der unreinen Thiere, eine in Orts- und Zeitverhältnissen ruhende Ursache, die in der Gegenwart durchaus nicht stattfindet, behauptet, keinesweges mit dem jüdischen Glauben in allen seinen Bestandtheilen, sondern nur mit der rabbinischen Schrifterklärung vieler Speisegesetze und der rabbinischen Ansicht von der absoluten Fortdauer des Verbotes der unreinen Thiere streitet. Der Streit ist entweder ein rein eregetischer oder den Geist und den Grund gewisser biblischer Gesetze betreffender, wobei der jüdische Glaube als solcher nicht in Betracht kommt. Freilich der Glaube an die Göttlichkeit rabbinischer Weisbeit, an den göttlichen Ursprung dessen, was die Rabbinen für Tradition ausgeben, wird aufgegeben. Allein deshalb ist noch der Glaube im Allgemeinen, das was im Judenthum im Allgemeinen als Glauben gilt, nicht in spruch genommen. Der Glaube an die Rabbinen, oder rabbinische Glaube an sich selbst, ist im Judenthum was im Katholicismus der Glaube an die kirchlichen Ti und den Pabst. Wer wollte aber, ohne parteiisch zu sein, dem nichtkatholischen Christenthum den christlichen Glauben
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