Zauberkunst gelernet. Ich (v. Grävenitz) habe sie nicht wollen gegenkommen lassen, sie gäben mir erst einen Revers heraus. Haben sie (Herren zu Putzlitz) mir zur Antwort gegeben, daß sie das nicht schuldig wären, weil sie meine Lehnsherren wären und halten die Halsgerichte. Habe also- bald, wie daß ich zu Hause kommen, die Petersche für mich beschieden im Beysein Moritz von Rossow und gesaget, wie daß die Gürgen (Georg) Straufensche auf ihr bekennet, daß sie ihr die Hexenkunst gelernet, meine Untertansfrau aber geläugnet und gesaget, sie habe keine Zauberkunst gelernet, sie wäre eine ehrliche Frau und sollte ihr kein Mensch was Böses beweisen. Darauf habe ich sie in Arrest auf meinem Hofe behalten. Denselben Tag hat gegen den Abend der Herr Rittmeister einen Knecht ge- schicket und fragen lassen, wo ich sie nicht in Arrest hätte nehmen lassen, so möchte ich sie einen Tag oder drei ansehen.
Anno 1663 den 15. November habe ich den Priester an die drei Herren geschickt und vernehmen lassen, ob die Straufensche noch beständig bliebe. Haben die Herren zur Antwort gegeben, es müßte die Petersche zur Antwort kommen, wäre sie denn unschuldig, so hätten sie mit ihr nichts zu tun, könnte sie sich aber nicht verantworten, so würde ich ihnen nicht verdenken, so würdeh sie sie dabehalten. Darauf ist Geil Peters nebst seinem Sohne Heinrich zu mir gekommen und begehret, daß ich seine Frau zur Antwort gegen die Straufensche kommen lassen sollte, denn sie wäre unschuldig. Habe ihnen alsobald zur Antwort gegeben, das könnte nicht geschehen, weil die Herren die Halsgerichte stritten. Geben sie beide zur Antwort, es sollte mir alles zur Caution gestellet sein,' was sie hätten. Wenn ihr könnte beigebracht werden, daß sie die Zauberkunst könnte, wollten sie beide mit einem weißen Stock davongehen.
Anno 1663 den 16. November habe ich auf Einraten seines Bruders wieder nach den Herrn von Potlitz geschicket und vernehmen, ob die Straufensche noch begehret, daß die Petersche sich sollte gegen sie verantworten. Haben sie mir meinen Diener zurückgeschicket und sagen lassen, ich sollte die Petersche schicken zur Verantwortung. Darauf habe ich ihr noch einmal gefragt, ob sie noch begehret hinzugehen. So sie schuldig wäre, sollte sie meinen Gerichten verbleiben oder wenn es ihr überwiesen würde und die Herren von Potlitz behielten sie da, so wollte ich dem Mann und Sohn alles das Ihrige nehmen, darum sollte sie sich wohl bedenken und in meinen Gerichten bleiben. Darauf Mann und Sohn benebst ihrer begehret, ich sollte sie aus meinen Gerichten losgeben, sie hätten ja alles das ihrige mir dafür gesetzet.
Darauf habe ich ihr benebst Mann und Sohn mitgegeben zwei meiner Untertanen als Heinrich Pürken und Gewert Speitlingen, den von Rossow und den Priester statt meiner.
Wie nun auf den Eickerhof gekommen bei die Straufensche und sich nicht verantworten können, haben die Herren von Potlitz die Petersche da-
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