zu nehmen, da gab es keine Widerrede. Jedem einzelnen Bauern konnte er mit höhnisch lächelnder Miene einen längst vorbereiteten Vertrag zur Unterschrift für die wenigen Schriftkundigen und zur Kreuzezeichnung für die Schriftunkundigen vorlegen; der u. a. folgendes enthielt:
„Es verspricht vorstehender Untertan, der Bauer Christoph Grützmacher, wie und was er an das hiesige Gut entrichten wolle.
1. An Dienstgeld jährlich 15 Rthlr.
2. An Geldpacht
jährlich auf Martini neunzehn Groschen sechs Pfennige.
3. An Naturalien
a) eine Gans in natura auf Michaelis,
b) jährlich ein Rauchhuhn in natura zu allen Zeiten,
c) muß jeder Untertan jährlich in natura 4 Pfd. Hede (Flachs) spinnen,
d) muß er auch jährlich 12 Scheffel Roggen mit dem gehörigen Übermaß entrichten und
e) jährlich 12 Scheffel Gerste auf Martini auf dem hiesigen Gut ab- liefem.
So wird er dann auch
4. an Hofdienst jährlich bei dem hiesigen Gut ableisten:
a) in jeder der 6 Fahrzeiten einen Tag mit dem Haken und zwar rhit 2 Ochsen und einem Häker gleich 6 Tage,
b) zum Eggen mit eisernen und hölzernen Eggen jeder 2 Tage,
c) zum Korneinfahren jeder jährlich 2 Tage, wobei sie 7 Mandeln Roggen und 8 Mandeln Sommerkorn aufladen,
d) zum Heueinfahren vom Bückwitzschen, Clausiushofschen und Dreetz- schen Felde jährlich 4 Tage,
e) zum Holzfahren nicht über 2 Meilen jeder jährlich 4 Tage mit dem Gespann, und zwar sämtlich bei eigenem Mahl und Getränk.
5. an Handdienste
a) jährlich in der Roggenernte jeder je einen Tag mit Mäher, Binder und Harke gleich 3 Tage,
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