Heft 
(1957) 9
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E. R. MÜLLER, NEUS'TADT/DOSSE

Amtsrat Clausius

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Fortsetzung

In aller Frühe des 19. Septembers 1789 erschien der Richter Jahn mit einer Rotte von 29 Gutsknechten und den Gerichtsdienern bei den Verurteilten und wies sie unter Schimpfworten und mit Schlägen ohne Rücksicht auf Kinder und Kleinstkinder von ihren Höfen. Die wenigen armseligen Möbel und die sonstigen Habseligkeiten -warf man auf die Straße. Dagegen wurde das in den Ställen zurückgebliebene Vieh, soweit es nicht für die Nach­folger vorgesehen war, verkauft und der Erlös zur Deckung der Prozeß­kosten verwandt. Clausius hatte alles wohl überdacht und gut vorbereitet, denn alle drei Höfe wurden nur seinen Leuten zugesprochen. Die Wirt­schaft des Haase erhielt der Ackerknecht Joachim Rau, den Schmidtschen Hof der herrschaftliche Kutscher Christian Weber, und der von Kiesel war dem Jäger Müller zugedacht. Doch Müller zeigte zur Landwirtschaft keine Neigung und versprach sich nichts davon, er wollte lieber Jäger bleiben. Und Gottfried Kiesel fühlte Reue, ihm taten seine Sünden leid. Beide einigten sich daher, Kiesel zahlte dem Müller eine Abstandssumme von 50 Rthlr. Clausius gab hierzu großmütig sein Einverständnis, und so konnte Kiesel, nachdem er gleichfalls seine Untertänigkeit bekundete, wieder in sein Haus einziehen. Die Möbel von Schmidt und Haase lagen noch jahrelang auf der Straße, wo sie der Witterung ausgesetzt waren und langsam ver­kamen. Sie selbst mit ihren Familien fanden zunächst bei mitleidigen Menschen ein kümmerliches Obdach.

Durch diese drastischen Maßnahmen hatte Clausius alle Dorfbewohner in Furcht und Schrecken versetzt und damit erreicht, was er wollte. Als er dann kurze Zeit später auf dem Gutshof mit den reumütigen Untertanen zusammenkam, um über den künftig zu leistenden Hofdienst Rücksprache

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