Danton.
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juristische Laufbahn und begab sich nach Paris, um als Gehülfe (eiere) in die Kanzlei eines Procurators Vinoy zu treten und nebenbei juristische Studien zu treiben.
Der Bericht Baon's schließt mit Danton's Austritt aus der Schule (August 1775), derjenige St. Albin's gibt als Zeitpunkt seiner Uebersiedelung nach Paris das Jahr 1780 an, und das mit so zahlreichen Einzelheiten, daß an der Richtigkeit der Notiz nicht Wohl gezweifelt werden kann. Dafür fehlen alle Angaben darüber, wo und wie der angehende junge Jurist die dazwischen liegenden fünf Jahre verbracht hat. St. Albin übergeht dieselben mit Stillschweigen, um sich den Pariser Anfängen seines Helden zuzuwenden und dessen damaliges Verhalten als mustergültiges zu bezeichnen. Tags über habe Danton fleißig gearbeitet, in seinen Mußestunden körperliche Uebungen getrieben, Abends hinter den Büchern gesessen, Voltaire, Rousseau, die Encyklopädie, Buffon's Naturgeschichte, Beccaria's Buch über Vergehen und Strafe studirt, das Italienische und später das Englische erlernt, tüchtige Rechtskenntniß erworben u. s. w. Wie es zugegangen, daß der unfleißige, unstete, zu Spiel und Unfug geneigte Schüler inmitten der Versuchungen einer großen Stadt und einer in der Auslösung begriffenen, verderbten Gesellschaft zum moralischen Musterknaben geworden, hat der Verfasser nicht zu sagen für nothwendig gehalten. Ebenso läßt er das Räthsel ungelöst, warum Danton's eifrigste Bewunderer, insbesondere der enthusiastische und gutgläubige Michelet, das Vorleben des berühmten Revolutionsmannes als wenig löblich, ihn selbst als Wüstling und Verschwender bezeichnen, „der nie gewußt, was Geld heißt .... der trotz seiner Schulden auf dem Pflaster von Paris königlich einhergeschritten und mit dem Golde seiner Rede um sich geworfen habe." Immerhin wird dahingestellt bleiben müssen, ob Danton es schlimmer getrieben hat, als Andere seiner Zeit und seines Landes. Thatsache ist, daß er es dazu brachte, in Rheims die Würde eines approbirten Advocaten zu erobern, und daß er nach einer in dieser Stadt verbrachten Lehr- und Probezeit bei den Pariser Gerichten zugelassen wurde. Die fernere Behauptung, daß Danton es alsbald zu einer angesehenen Praxis gebracht habe, weiß Herr St. Albin lediglich durch die Berufung auf einen zu Gunsten eines armen Schäfers geführten Proceß zu bescheinigen, der Aufsehen erregt und dem jungen Anwälte die Lobsprüche angesehener Collegen eingetragen haben soll. Daß Danton kein Vermögen zusammen zu bringen gewußt, sei lediglich auf seine „Großmuth" und Gleichgültigkeit gegen materielle Vortheile zurückzuführen gewesen, an advocatischer Tüchtigkeit und öffentlicher Beliebtheit habe es ihm nicht gefehlt. Zu Gunsten Danton's wird außerdem geltend gemacht, daß er Credit genug besessen habe, um die Hand einer nicht ganz mittellosen, vortrefflich beleumdeten Pariser Bürgerstochter, und die Mittel zum Ankauf der „Charge" eines Advocaten „aux eonssils cku Roi" zu erwerben (9. und 12. Juni 1787).
Mit beiden Angaben hat es seine Richtigkeit. Der eifrige Kaffeehausbesucher hatte in dem am Pont Neuf belegenen Oako cis 1'Leow (einer Wirthschaft, in welcher Kaffee und Limonade verschenkt wurde) die Tochter des Besitzers, Herrn Charpentier, kennen gelernt und deren Gunst erworben. Der Sitte der Zeit gemäß führte Mademoiselle Gabrielle, deren Sittsamkeit und Tüchtigkeit