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Die kommunale Rechnungsprüfung als interne Revision? / Martin Richter. [Universität Potsdam, Lehrstuhl für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung]
Entstehung
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(4) Unterstützung durch die Unternehmensleitung

Die Unternehmensleitung muß die Arbeit der Internen Revision nicht nur tatsächlich un­terstützen, sondern diese Unterstützung muß im Unternehmen auch bekannt werden. Sie zeigt sich z.B. darin, daß die Unternehmensleitung sich regelmäßig über die Prüfungs­ergebnisse informiert und selbst Prüfungen veranlaßt. Sie zeigt sich vor allem ın Konflikt­fällen, wenn Bereiche die Durchführung von Prüfungen behindern, Prüfungsfeststel­lungen nicht akzeptieren oder von der Internen Revision vorgeschlagene Veränderungen nicht durchführen.

(5) Unabhängigkeit von den zu prüfenden Personen und Objekten

Der Grundsatz der Unabhängigkeit kann als der wichtigste Berufsgrundsatz eines jeden Prüfers angesehen werden. Nur wenn der Prüfer von den zu prüfenden Personen und Ob­Jjekten tatsächlich unabhängig ist und von den Prüfungsadressaten als unabhängig einge­schätzt wird, wird seinen Prüfungsfeststellungen vertraut. Die Unabhängigkeit des Prü­fers kann auf vielfältige Weise gefährdet werden. Zu den wichtigsten Gefährdungstat­beständen für die Interne Revision gehören(vermutlich) persönliche Beziehungen zu und Rücksichtnahmen auf Personen in den geprüften Bereichen. Sie sind insbesondere dann zu befürchten, wenn der Prüfer vor seiner Tätigkeit in der Internen Revision in diesen Bereichen tätig war. Ein hohes Gefährdungspotential wird auch in beratenden und son­stigen prüfungsfremden Aufgaben gesehen. Die Interne Revision kann hier, wie von Wysocki ausführt, in die Verlegenheit kommen,"kritisch zu denjenigen Entscheidungen, Anordnungen und Planungen Stellung zu nehmen, die sie selbst vorbereitet oder vor­genommen hat." von Wysocki verweist aber auch darauf; daß man teilweise bereit ist,

diese Bedenken zugunsten rein praktischer Erwägungen zurückzustellen. (6) Qualifikation der Mitarbeiter

Die anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben der Internen Revision verlangen von dem Leiter der Internen Revision und den Prüfern hohe Qualifikationen fachlicher und persön­licher Art, die durch interne und externe Weiterbildung stetig weiterentwickelt werden

müssen: fundierte betriebswirtschaftliche, technische und DV-Kenntnisse,

- praktische Berufserfahrung und eine umfassende Kenntnis der Organisations­

zusammenhänge des Unternehmens,

Vgl. von Wysocki 1988, 8.97. Vgl. IR 1991, 8.7.