(4) Unterstützung durch die Unternehmensleitung
Die Unternehmensleitung muß die Arbeit der Internen Revision nicht nur tatsächlich unterstützen, sondern diese Unterstützung muß im Unternehmen auch bekannt werden. Sie zeigt sich z.B. darin, daß die Unternehmensleitung sich regelmäßig über die Prüfungsergebnisse informiert und selbst Prüfungen veranlaßt. Sie zeigt sich vor allem ın Konfliktfällen, wenn Bereiche die Durchführung von Prüfungen behindern, Prüfungsfeststellungen nicht akzeptieren oder von der Internen Revision vorgeschlagene Veränderungen nicht durchführen.
(5) Unabhängigkeit von den zu prüfenden Personen und Objekten
Der Grundsatz der Unabhängigkeit kann als der wichtigste Berufsgrundsatz eines jeden Prüfers angesehen werden. Nur wenn der Prüfer von den zu prüfenden Personen und ObJjekten tatsächlich unabhängig ist und von den Prüfungsadressaten als unabhängig eingeschätzt wird, wird seinen Prüfungsfeststellungen vertraut. Die Unabhängigkeit des Prüfers kann auf vielfältige Weise gefährdet werden. Zu den wichtigsten Gefährdungstatbeständen für die Interne Revision gehören(vermutlich) persönliche Beziehungen zu und Rücksichtnahmen auf Personen in den geprüften Bereichen. Sie sind insbesondere dann zu befürchten, wenn der Prüfer vor seiner Tätigkeit in der Internen Revision in diesen Bereichen tätig war. Ein hohes Gefährdungspotential wird auch in beratenden und sonstigen prüfungsfremden Aufgaben gesehen. Die Interne Revision kann hier, wie von Wysocki ausführt, in die Verlegenheit kommen,"kritisch zu denjenigen Entscheidungen, Anordnungen und Planungen Stellung zu nehmen, die sie selbst vorbereitet oder vorgenommen hat." von Wysocki verweist aber auch darauf; daß man teilweise bereit ist,
diese Bedenken zugunsten rein praktischer Erwägungen zurückzustellen.““ (6) Qualifikation der Mitarbeiter
Die anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben der Internen Revision verlangen von dem Leiter der Internen Revision und den Prüfern hohe Qualifikationen fachlicher und persönlicher Art, die durch interne und externe Weiterbildung stetig weiterentwickelt werden
müssen:” ” fundierte betriebswirtschaftliche, technische und DV-Kenntnisse,
- praktische Berufserfahrung und eine umfassende Kenntnis der Organisations
zusammenhänge des Unternehmens,
” Vgl. von Wysocki 1988, 8.97. ” Vgl. IR 1991, 8.7.