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Vorlage— nicht hinzu‘). Ausserdem hat der Schreiber mit jener Lücke die bis dahin beobachtete Reihenfolge der beiden Commentare gänzlich verlassen. Nach Beendigung des Rascht-Commentars zum nächsten Wochenabschnitte?) lässt er ausschliessend den des RSBM bis kurz vor dem Ende des vierten WA. im /ünften Buche Mos.?) folgen, indem er hierbei gerade /eine Seite beendet. Abermals führte nun eine zweite Hand den so äbgebrochenen Commentar des RSBM auf der zweiten Seite des Blattes weiter, wollte aber nun endlich den rückständigen ARaschı-Commentar nachholen, übersah hierbei, dass sein Vorgänger denselben auch schon zum letzten Wochenabschnitte des‘ vierten Buches Mos.*) weggelassen, begann also den Commentar Rascmı’s mit dem Anfange des fünften Buches Mos. und führte denselben dann ohne Unterbrechung weiter und wahrscheinlich zu- Ende. Allein in unserer Handschrift bricht auch dieser Bestandtheil mitten in den Worten Rascur’s ab®).
c) Der dritte Bestandtheil unserer Handschrift ist durch Wegschneiden vorangehender Blätter dem zweiten Bestandtheile so angepasst, dass er den abgebrochenen Satz des Rascht-Commentars am Ende des zweiten Bestandtheiles gerade fortsetzt. Er besteht aus dem Bruchstücke einer klein und theilweise unschön geschriebenen Raschi-Handschrift, wodurch der Raschz-Commentar zu den fünf Büchern Mos. beendet und zugleich der, zu den fünf Megıllot hinzugefügt wird. Am Schlusse ist noch in kaum leserlicher Cursivschrift ein Verzeichniss von Wort- und Sacherklärungen, zumeist zu Raschr und Onkelos, mit vielen deutschen Uebertragungen untermischt, gegeben‘).—
Eine geraume Zeit vor und lange nach dem Jahre 1599 enthielt die uns vorliegende Handschrift nur die genannten drei Bestandtheile. Wie es scheint, kam es den früheren Eigenthümern dieses mit Mühe zusammengesetzten Buches besonders auf den
1) Deshalb also fehlt der Commentar des RSBM zum WA DMI'D in den Ausgaben wie in der Hdschr. 2) MDS) MOD. bis MN Cg. E. %): 3y6D. f °) Zu 5. Mos. 10, ı im WA Dpy mit den Worten: MWYW NINA NIMM NA
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%) Proben hiervon s. in Frankel’s Mtschr. 1865 S. 373
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