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R. Samuel b. Mëir (Rashbam) als Schrifterklärer / von Dr. David Rosin
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welche jedoch nicht näher bezeichnet wird!). Er hatte mit christ­lichen Schriftgelehrten wie es scheint, friedlich verlaufende?) Erörterungen über christlich gedeutete Bibelstellen, missverstan­dene Ausdrücke und vermeintlich grundlose Gesetze des Juden­thums wiederholentlich zu führen®). In Paris hielt er einst eine Gastpredigt und erklärte dabei eine ihm dort vorgelegte schwierige Agadah-Stelle*). Bei seiner Anwesenheit in Loudun im Gebiete von Anjou wurde er wegen einer Schwierigkeit im Pentateuch angefragt und erklärte dieselbe in befriedigender Weise®).

Ueber sein Todesjahr ist eine zuverlässige Ueberlieferung nicht vorhanden®). Nach Zunz lebte er noch, im Jahre 1153). Vielleicht ist er aber noch 1158 unter den Lebenden zu denken?) und sein Toddemgemäss erst später anzusetzen.

Zweites Kapitel. Die Schriften R. Samuels. Nicht alle R. SaAmveL 8. Mer zugeschriebenen Arbeiten können bei näherer Prüfung für echt gehalten werden. In den

') R. TAM schreibt in dem oben angeführten Bescheide in Hajaschar$ 616 und Zben haes. fol. 148b, theilweise berichtigt nach Cod. Halberstam fol, 187b:

nnd 1395 baum Sin ip a9 DRS 5 MB 13 bin am

?) Wie solche mit Freimuth ohne schlimme Folgen geführte Disputationen in dieser Zeit nicht ungewöhnlich waren; s. GRAETZ, Gesch. d, Juden, VI 169 ff,

%) Zu 2 Mos. 20, 13; 3 Mos. 19, 19. Andere hierher gehörige Stellen s. weiter unten.

% Zu MIND M173PD 4 Mos. 11,35 nach Handschr, 103 des Breslauer Seminars: (lies: W772) MwTM PAWYBI(Ausgaben: IVB2) EYYBI MYby anbNWAT MID paIDKN­

5) Zu 4 Mos. 30, 2 Handschr.: wi 722 NND bw). Auf die häschrftl, Lesung 3VIN2 macht schon MAX LANDSBERG in Frankels Monatsschr. 1865 S. 420 unter Hinweis auf Zossaf. Jebam. 82 b aufmerksam, wogegen er en? ohne Grund beanstandet.

®) Die von SAKUT in Yuchasin ed. Filip. p. 218 bei R. ISAAK B, SAMUEL ge­brauchten Worte 973wW7 19 m bann nnw ne) enthalten jedenfalls über RSBM eine falsche Angabe, da er seinen 1171 verstorbenen Bruder TAM-hiernach gar um vier /Jahre überlebt hätte. Vielleicht beziehen sich die Worte SAKUTs daselbst: 32] PD 5 zn auch auf diese Ungereimtheit,

7) Z. G. S.:70 ohne jede nähere Angabe.

°) Die Worte wyın 15 NN Ni im Sabbat-Sendschreiben IBN ESRAs(1158 ver­fasst) lassen, wenn sie sich wirklich auf RSBM beziehen. was GRAETZ, Gesch. VI 210. 447 f. sehr wahrscheinlich macht sich doch wohl nur auf den noch in Macht und Ansehen lebenden Gesetzeslehrer beziehen. Näheres weiter unten bei der Be­sprechung des Verhältnisses zu IBN ESsRA.,