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R. Samuel b. Mëir (Rashbam) als Schrifterklärer / von Dr. David Rosin
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Dass aber jene Kenntniss fürs erste eben nur auf mündlichen Mittheilungen Anderer beruhte, geht daraus hervor, dass I. E. erst im Jahre 1158 in England den Pentateuch-Commentar des RSBM zu Gesichte bekam!) und von einer auf dessen ersten Blättern befindlichen Auslegung ganz überrascht war. Es ist jene dem gesetzlichen Herkommen hinsichtlich des, Sabbat-Anfanges wider­sprechende Auffassung, die I, E. schon früher von anderer Seite vernommen und mit Gegengründen bekämpft), bei einem Manne aber wie RSBM nimmermehr vermuthet hatte. Seine Entrüstung darüber müssen wir als eine ungeheuchelte gelten lassen. Hatte er doch zu abschreckende Beispiele einer der Ueberlieferung und religiösen Praxis rücksichtslos widerstreitenden Schriftauslegung bei Karäern und Freigeistern kennen gelernt, als dass er den allerdings nichts Böses ahnenden: Freimuth desin seiner ge­wissenhaften Frömmigkeit und tiefen talmudischen Gelehrsamkeit einflussreichen Gesetzeslehrers ohne den nachdrücklichsten Ein­spruch konnte gewähren lassen. So ward RSBM von einem

spricht I. E. wie ein Bekanntes und kurz, mitunter kaum verständlich aus, was der im Pent.- Comm. sonst nicht minder wortkarge R. SAMUEL mit grossem Nachdruck vorträgt oder anderen Erklärern gegenüber geltend macht. Z, B, ist die Tragweite der zu 12702 D 4. Mos. I, I von I, E. ausgesprochenen Bemerkung nur ersichtlich, ‚wenn man den wahrscheinlichen Urheber derselben(RSBM z. St. sowie zu 3, I) nachliest; dasselbe zeigt eine Vergleichung der knapp zugemessenen Worte bei I. E. zu YINMD 5. Mos. 11, 10 mit der stark hervortretenden Ausführung. bei RSBM, ferner der fünf Worte des I. E. ab 5x aw 1 9 zu Kok, 8, 16 mit der nothwendigen, wenn auch kurzen Darlegung im Koh.-Comm, z. St. ed. Jell. p. 24 unten, Kaum ist es ein zufälliges Zusammen­treffen, wenn die neu gefundene und eigenthümliche Erklärung des RSBM zu 2. Mos, 3, 11 wie eine bekannte von I. E. ausgesprochen wird. Vollends aber unwahrscheinlich ist deren Uebereinstimmung eine zufällige in der Deutung der Gottesnamen zu 2. Mos. 3, 14. 15. Die neue Erklärung, die RSBM dort nur in feierlichem Tone und in: einer Art von Geheimschrift(W2NN) anzudeuten sich getraut, giebt I. E. zu V. 15 in dürren Worten ohne Scheu, bekundet aber die Entlehnung eines fremden. geistigen Eigenthums dadurch, dass er dann doch seine eigne, mit ‚einer grossen Abschweifung: verbundene mystische Deutung derselben Gottesnamen nach Laut und Zahlenwerth ihrer Buchstaben hinzufügt, was RSBM durch seine Erklärung eben überflüssig ge­macht hatte.

') Wie GRAETZ, Gesch. VI, 210. 447 f. nachgewiesen hat.

?) Zu. 2. Mos. 16, 25 wird bei I. E. eine Deutung. von DVM das. und von MO V. 23 angeführt, welche RSBM weder z. St. giebt, noch bei seiner die Halachah nie geradezu angreifenden Auslegungsweise jemals gegeben haben kann. Auch auf diese Stelle hat bereits GRAETZ a. a. O. S. 448 hingewiesen, Der von ihm angedeutete Widerspruch löst sich wohl am besten in der hier versuchten Weise,