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Das Schächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des Tierschutzes : eine gemeinverständliche Darstellung / von J. Unna
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daß ſofort nach der Schlachtung eine ausgiebige Blutdruckſenkung

Das Nachfchneiden

‚Die Gutachten

Aus den früheren Gutachten

im Bereich des geſamten Hirnblutkreislaufes eintritt,

Von den Gegnern wird auch noch behauptet, daß das ſoge nannteNachſchneiden der Metzger dem Tiere Schmerzen ver­urſache. Hierzu iſt zu bemerken, daß dieſes Nachſchneiden das übrigens mit dem rituellen Schächtakt nichts zu tun hat erſt gegen das Ende der Ausblutung, alſo erſt in einem Zeitpunkt ge­ſchieht, wo auch nach weitgehendſter Behauptung das Bewußtſein bereits völlig aufgehoben iſt, und daß es deshalb ſchmerzlos ſein muß. Es wird auch nicht regelmäßig und nur zu dem Zweck aus­geführt, um die Zeit der letzten Ausblutung abzukürzen.

Für alle dieſe dem Schächten günſtigen Reſultate ſind nun zahlreiche Gutachten) von zum Teil weltberühmten wiſſenſchaftlichen Autoritäten wie von Männern der Praxis vorhanden. Die Gut achtenſammlung von 1908 enthält allein nicht weniger als vier: hundertſiebenundfünfzig Gutachten, welche erſtattet ſind von

118 Univerſitätsprofeſſoren der Phyſiologie, Pathologie, Ana tomie, Hygiene uſw.(davon 68 aus Deutſchland, 21 aus Oeſterreich­Ungarn, 14 aus der Schweiz, 10 aus Holland, 3 aus Italien, 2 aus Dänemark).

20 Direktoren, bzw. Profeſſoren von tierärztlichen Hochſchulen, Veterinärinſtituten uſw.

12 Landes-, Departements, Ober⸗Tierärzten.

156 Kreistierärzten.

94 Schlachthofleitern, bzw. Schlachthoftierärzten.

46 praktiſchen Tierärzten.

12 Fleiſcherinnungen, Großfleiſchermeiſtern, Fleiſchbeſchauern.

Aus dieſen älteren Gutachten ſeien nur einige wenige Zitate angeführt. Geheimrat Prof. Dr. Virchow ſagt:

Wenn alle Beſtimmungen des Rituals erfüllt werden, was bei der Natur der Handlung ſicher zu erwarten iſt, ſo wird der Zweck des Schächtens(unnötige Quälerei zu vermeiden und durch vollſtändige Entfernung des Blutes das Fleiſch für den menſch­lichen Gebrauch beſſer zu machen) in ungleich ſicherer Weiſe er­reicht als durch irgendeine andere Ark der Tötung. Meiner Meinung nach kann daher mit irgendeinem Schein von Recht nicht behauptet werden, daß das Schächten im Gegenfatz zu ande­ren Arten des Schlachtens eine Tierquälerei darſtellt.

Prof. Dubois⸗Reymond äußert ſich folgendermaßen:

Als Phyſiologe möchte ich darauf aufmerkſam machen, daß die Zuckungen des verblutenden Tieres, welche Laien wie ver: zweifelte Aeußerungen von Angſt und Schmerz erſcheinen, ver­mutlich gerade das Zeichen des geſchwundenen Bewußtſeins find.

1) Zu erhalten durch die Reichszentrale für Schächtangelegen­heiten in Berlin.

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