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Das Schächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des TierschutzesSchächten vom Standpunkt der Religion und des Tierschutzes : eine gemeinverständliche Darstellung / von J. Unna
Entstehung
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In Bayern hatte der Landtag bereits im Zahre 1925 von der Bayern

Regierung die Vorlegung eines Geſetzes verlangt, das die Betäu­bung aller Schlachttiere vorſchreiben ſollte, ein Beſchluß, bei dem, wie man weiß, politiſche Motive mitſpielten. Die Regierung zögerte aus Gründen der Toleranz und aus rechtlichen Bedenken mit der Vorlegung eines Entwurfes, und erſt im Zanuar 1930 gelangte der Entwurf zur Beratung. In der Schlußabſtimmung hat die maß­gebende Regierungspartei, die Bayeriſche Volkspartei, gegen das Schächtverbot geſtimmt. Bei einem Teil der für das Geſetz votieren­den Abgeordneten war eine Erklärung des Veterinärprofeſſors Dr. Müller ausſchlaggebend, wonach die Betäubung durch Elektrizität mit dem Religionsgeſetz vereinbar ſei, eine Behauptung, die, wie (auf S. 24 gezeigt wurde, auf völlig irrigen Vorausſetzungen beruhte. Für die Beurteilung der ganzen Aktion iſt ein Artikel der ſozialdemo­kratiſchen, Münchener Poſt in der Nummer vom 28. Jan. 1930 be­merkenswert, in welchem es u. a. heißt:Es iſt ein offenes Geheim= nis, daß die Zuſtimmung des Bayeriſchen Bauernbundes zu dem Geſetz damit erkauft worden iſt, daß in der Begründung auf kom­mende Ausführungsvorſchriften verwieſen wird, durch die die mecha­niſche Betäubung nur in den großen ſtädtiſchen Schlachthofanlagen vorgeſchrieben werden wird, während auf dem Lande nach wie vor der berüchtigte Kopfſchlag alshumane Tötungsart zugelaſſen bliebe, genau ſo wie das nicht weniger berüchtigte Stechen der Säue. Und als Illuſtration zu dieſer Bemerkung ſei ein Bericht des Treucht­linger Kurier vom 13, November 1928 aus Dornhauſen angeführt, der die in Bayern auf dem Lande üblichen Methoden trefflich charak­teriſiert:Ein Schlachtfeſt mit Hinderniſſen und anſchließendem Schweinemaſſenmord trug ſich kürzlich in einem hieſigen Bauernhof zu. Das Opfer, eine große, ſchwere Sau, war auf die ůbliche() Weiſe Betäubungsſchläge auf den Kopf und Meſſerſtiche am Halſe abzuſchlachten verſucht worden und landete dann als ver­meintlich tot im Brühtrog. Als der Sau aber das heiße Waſſer auf die Haut brannte, bekam ſie plötzlich wieder Lebensgeiſter, ſprang aus dem Brühtrog und rannte im Hof herum, der Metzger hinterher, der ihr dann ſchließlich mit einigen kräftigen Beilhieben die Lebens­geiſter vollends ausblies.

Neuerdings wurde im Thüringiſchen Landtag(Oktober 1931) ein von der Regierung vorgelegter Geſetzentwurf auf Einführung des allgemeinen Betäubungszwanges a bgelehnt.

Auch der Oldenburger Landtag hat(November 1931) ein Schãcht­verbot abgelehnt.

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