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eingepfarrt fein mochte, welche dem Capitel ſchon 1166 über
{| geben war(1). Spaͤterhin mag ſich, als die Altſtadt den Ort f| mit aufnahm, die Benennung verloren haben; aber offenbar iſt
| auch fie ein Zeugniß, daß Harlunger einſt hier gewohnt.
So tuͤchtig auch Karls Maßregeln zur Sicherung der Grenz zen ſeines Reiches waren, dennoch konnte er nicht verhindern, daß ſeine Slaviſchen Bundesgenoſſen, die Obotriten(im heutigen Mecklenburgiſchen), immerwaͤhrend von ihren Nachbarn, den Wilzen, vielleicht eben darum, weil jene ſeine Bundesgenoſſen waren, beunruhigt wurden. Dieſe dafür zu züchtigen, ſandte er S0s feinen Sohn Karl mit einem ſtarken Heere über die Elbe. Auch der zog fern von Brandenburg vorbei in das Land der Linonen(an der Elde) und der Smaldinger, und auch er ging, nachdem die Feinde jaͤhrlichen Zins verſprochen hatten, wieder
|| zurück, ohne weitere und ernſthaftere Anordnungen zu ihrer voͤl— ligen Baͤndigung zu treffen.
| In ſolchem Verhaͤltniß Außerer, im Ganzen nur ſchwacher
J| Abhängigkeit blieben die Slaven unter Karls Nachfolger, Lud| wig dem Frommen(SM bis 840), dem alles Land bis zur;
Oder unterthaͤnig geweſen ſein ſoll(2); ſie moͤgen es auch dann geblieben fein, es mag ſich nichts in dieſem Verhaͤltniſſe geaͤndert haben, als ſich Deutſchland vom Fraͤnkiſchen Reiche trennte, um eine ſelbſtſtaͤndige Macht zu bilden. Doch als unſer Vater— land unter den letzten Karolingern(bis 911) ſank, daß es nur mit Mühe die Einfälle verheerender fremder Horden abwehren konnte, da hörte zuverlaͤſſig jede Unterthaͤnigkeit auf. Es iſt ͤ moͤglich, was mehrere Maͤrkiſche Schriftſteller(2) berichten, daß )
in dieſer Zeit die Slaven über die Harlunger hergefallen find und ſie verjagt oder aufgerieben haben(898), woraus ſich denn auch erklaren laßt, warum Heinrich J. hier keine Deutſchen mehr vorfand. Daß uͤbrigens unſere Gegend damals überhaupt anfing, bekannter zu werden, lehrt die ͤberſetzung des Oroſius | durch den berühmten Brittiſchen König Alfred den Großen(um | 1]) Vgl. Gercken 4. 4. O. Nr. XI. S. 357. . 2) v. Raumer's Reg. S. 16. Nr. 58. 3) S. Engels Chronik. S. 36(nach Juſtus, Sabinus).