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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
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Bald darauf trat auch in den kirchlichen Verhaͤltniſſen unſe­rer Stadt eine Veraͤnderung ein, welche ſpaͤterhin nicht ohne bedeutende Folgen geblieben iſt. Otto J. nämlich, der ſchon, ſeitdem er die Engliſche Prinzeſſinn Editha(i) geehligt, Magde­burg zu feinem Lieblingsaufenthalte erkoren hatte(2), und die­ſem Orte jeden Vorſchub leiſtete, jede Zierde zu verleihen ſtreb­te, wollte auch dort ein Erzbisthum gruͤnden, das daſige Kloſter des heiligen Mauritius zu einer Kathedrale erheben. Eine ge­raume Zeit hindurch war er an der Ausfuͤhrung dieſes ſeines Entſchluſſes behindert worden: weder der Biſchof von Halber­ſtadt, unter deſſen Hirtenſtabe Magdeburg bisher geſtanden hat­te, noch der Erzbiſchof von Mainz, der mehrere Bisthuͤmer ab treten ſollte, wollten ſich gutwillig ihrer Rechte begeben. Im Jahre 968 indeſſen waren beide Wurden erledigt, und nun brachte es Otto beim Papſte dahin, daß dieſelben nur unter der Bedingung wieder beſetzt wurden, wenn die damit zu Begaben­den auf die betreffenden Rechte verzichteten. Von Ravenna aus ward decretirt, Magdeburg ſollte der Sitz eines neuen Erzbis thums werden, und dieſem nebſt den Bisthuͤmern in Havelberg, Merſeburg, Zeitz, Meißen, Poſen, auch das Brandenburger un­tergeordnet ſein. Dadurch konnte nicht allein groͤßere Thaͤtigkeit in die Bekehrung der Slaven kommen, ſondern Brandenburg trat auch in nähere Beruͤhrung mit Magdeburg, und je mehr dieſes an Glanz, Gewerbefleiß, Handel, innerer Tuͤchtigkeit gez wann, deſto mehr konnte es auf unſere Stadt einwirken.

sunt Theodoricus marchio et dux Bernhardus, illo quidem orien­talem, isto oceidentalem possidente provinciam. Dithmar. pag. 58. tertio antistite(des Brandenburger Bisthums) Volemaro et de­ſensore eius Thiedrico. Vgl. auch Annalist. Saxo beim Jahre 983, Als ſolcher defensor episcopi hatte er die Pflicht auf ſich, denſelben vor jeder Unbill und jeder Kraͤnkung feiner Rechte zu ſchuͤtzen, ins: beſondere ihn zu ſichern gegen die Wuth der wilden Slaven.

) Sie ſtarb ihm 947.

2) Der Grund war, weil dieſe Prinzeſſinn, von den Ufern der Themſe hergekommen, große Ähnlichkeit mit dieſen in den Elbufern bei Magdeburg entdeckte. S. Rathmann's Geſchichte von Magdeburg. Th. J. S. 37 ff.