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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
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für verluſtig. Er ſchenkte ſolches feinem Vertrauteſten, Albrecht dem Bären(1138). Allein fo gutwillig begab ſich Heinrich feines Erbbeſitzes nicht. Mit gewaffneter Hand ſtellte er ſich Konrad's Beſchluͤſſen entgegen. Albrechten, welcher ſich Sachſen erobern ſollte und zum Theil ſchon beſetzt hatte, trieb er dort wieder heraus; ja er griff ihn in ſeinen eigenen Landen an und verwuͤſtete dieſe, wie und wo er konnte, ſo daß Albrecht nicht geringe Verluſte erlitt. Zwar ruͤckte Konrad mit einem Heere heran; aber eine blutige unſichere Entſcheidung der Sache nicht wuͤnſchend, vermittelte er einen Waffenſtillſtand unter dem Ver ſprechen, allen Streit auf einer Reichsverſammlung beizulegen. Zu Quedlinburg ſollte der Reichstag abgehalten werden; dahin ward Heinrich beſchieden. Er erſchien(1139), ſtarb aber un erwartet ſchnell, und dieſer Todesfall, ſtatt den Ausgang der Sache zu beſchleunigen, verzoͤgerte ihn nur. Heinrich hinterließ nämlich einen Sohn gleiches Namens, bekannt unter dem Na men Heinrich der Loͤwe. Derſelbe war erſt zehn Jahr alt; es fuͤhrte alſo ſeine Mutter Gertrud die Vormundſchaft, und ſie führte fie ſo, daß fie die Rechte ihres Sohnes durchaus nicht ſchmaͤlern ließ. Auch hingen die Sachſen ſo treu an ihrem Füͤrſten­hauſe, daß ſie jede Unbill von ihm abzuwenden ſuchten. Die ges genſeitigen Befehdungen und Laͤnderverheerungen dauerten alfo fort. Waͤhrend deſſen ſtarb Pribislav in Brandenburg(1141). Die Anſpruͤche der Verwandten ihres Mannes an der Verlaſ ſenſchaft fuͤrchtend, verheimlicht Petruſſa kluͤglicher Weiſe drei Tage lang den Tod ihres Gatten: mittler Weile meldet ſie Albrechten den Todesfall und fordert ihn auf, ſchleunigſt nach Brandenburg zu kommen und zufolge des Erbvertrages mit dem Verſtorbenen die erledigte Herrſchaft in Beſitz zu nehmen. Dies geſchieht, und Albrecht gelangt ohne Schwertſtreich zu dem Erbe(1). Seine Krone nur hatte Pribislav dem Bisthume (reliquiis S. Petri) geſchenkt(2); dies war damals in Leitz­kau, und hier ſoll dieſelbe noch in ſpaͤterer Zeit vorhanden

S. v. Naumer's Reg. S. 172 f. Nr. 1001, ) S. Pulkawa bei v. Raumer S. 158. Nr. 90l. und v. Raumer's Bemerkung zu Nr. 1001.