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Vorgaͤnger Wiger erhalten hatten, ſammt der Seelſorge und ſammt der dazu gehörigen Parochie. Auch gab er ihnen die Verſicherung, daß ſie alle die Kirchen bekommen ſollten, welche noch künftig in dieſem Kirchſprengel erbauet werden würden, Endlich verlieh ihnen Markgraf Otto die Marienkirche auf dem Harlunger Berge, und Wilmar beſtaͤtigte ihnen dieſes Beſitzthum. Zu den Dörfern aber, welche das Capitel bereits durch die Stif— tungsurkunde erhalten hatte, war mittler Weile(1164) das Dorf Damme hinzugekommen: auf dasſelbe hatte ein gewiſſer Rudolph von Jerichow, der es vom Markgrafen zu Lehn ge: habt, zu Gunſten des Capitels verzichtet. Dieſer Schenkung hatte Wilmar den Zehnten in dem Dorfe hinzugefuͤgt. Alles das hatte Markgraf Otto J., der bekanntlich ſchon bei Lebzeiten ſeines Vaters Albrecht die volle Herrſchaft uber die Mark genoſ⸗— fen zu haben ſcheint, im Namen des Kaiſers gutgeheißen(1).
So verlaſſen denn im Jahre 1166 die Canonici das Dorf Parduin und ziehen unter feierlicher Proceſſion der Geiſtlichkeit und des Volkes(2) hinüber nach der Brandenburg. Dort wird ihnen zum einſtweiligen Gebrauche die Petrikirche angewieſen: fe war nun wieder aus ihren Ruinen erſtanden. Und hier wird der Ort fein, bei dem merkwürdigen Gebäude einige Augenblicke zu verweilen, da es ſich eben ſowohl durch ſein Alter— unter den in Brandenburg vorhandenen Denkmaͤlern der Baukunſt iſt es gegenwaͤrtig, nach Zerſtoͤrung der Kirche auf dem Marien— berge, unbeſtritten das aͤlteſte— als durch feine Eigenthuͤmlichkeit auszeichnet. Das genannte Gotteshaus iſt nur klein von Umfang wie von Hoͤhe und mehr einer Capelle aͤhnlich als einer Kirche. Schon durch dieſe Unbedeutenheit beurkundet ſie die Wahrheit der obigen Bemerkung, daß ſie ein Werk dringender Noth und bloß fuͤr den erſten Bedarf berechnet war. Noch mehr
) S. Gercken Nr. X. S. 354 f. Vgl. die ungedruckte Urkunde im Domarchiv. Copiar. antiq. p. 60, Übrigens iſt dieſes Damme nicht, wie v. Raumer(Reg. J. S. 221. zu Nr. 1322.) will, die Vorſtadt bei Juͤterbog ſondern das noch jetzt vorhandene Dorf im Havellaͤndiſchen Kreiſe.
2) So die Brandenb. Chronik bei v. Raumer a. 4. O. S. 223. Nr. 1324.
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