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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
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welche die Geiſtlichen zu haben pflegten, ihre Unterthanen(ho­mines ecclesie) aber ſprach er los von jedem Frohndienſte, von Abgaben, von unrechtmäßigen Beſteuerungen und Plackereien, ausgenommen den gemeinſchaftlichen Bau der Stadt Branden­burg, d. h., wie ſpaͤtere Urkunden(1) genauer lehren, die Um­wehrung der Burg Brandenburg, und ausgenommen die Heer folge in einem gerechten Kriege fürg Vaterland. Dieſe Schen­kungen zu vermehren, mochte den Markgrafen ſpaͤterhin(ſeit 1180) die Stiftung des Kloſters Lehnin hindern, welche neue, reich dotirte Colonie von Ciſtercienſer Mönchen Nachbarin des Brandenburger Stiftes und der Alt- und Neuſtadt Branden­burg ward und deßhalb nicht ſelten mit ihnen in Colliſion ge­rathen iſt, wie weiterhin erzählt werden ſoll.

Was die politiſchen Verhaͤltniſſe der Brandenburg anbelangt, ſo war und blieb ſelbige die Hauptſtadt der Mark; doch wurde ſie darum nicht die Reſidenz der Markgrafen. Es war damals Sitte der Fuͤrſten, ihnen wohl auch nothwendig(*), nicht einen beſtimmten Ort zum immerwaͤhrenden Aufenthalte zu kieſen, ſon­dern von einem Orte zum andern zu ziehen, je nachdem Nei­gung oder Geſchaͤfte ſie da oder dorthin riefen. So kamen auch die Markgrafen nur zu manchen Zeiten hierher. Ob ſie zu dem Behufe ein Abſteigequartier gehabt haben, iſt unbekannt; auf der Burg ſchwerlich: davon iſt auch nicht die geringſte Spur vorhanden; eher noch in der Neuſtadt, ſeit dieſe exiſtirte, wo ſie nicht nur einen Hof hatten den Platz, wo jetzt das reiche Kloſter liegt, ſondern wo auch jetzt noch am Eingange der Steinſtraße, dem Rathhaus gegenuͤber, zwei Haͤuſer ſtehen das eine ſogar mit dem markgraͤflichen Wappen über der Thur welche, ehemals durch einen über die Steinſtraße hinuͤber­führenden Gang verbunden, vielleicht zur fuͤrſtlichen Wohnung gedient haben. Hielt ſich nun der Markgraf hier auf, ſo muß ten ihn nach damaliger Sitte die Bewohner des Ortes, ſogar die Unterthanen des Stiftes(2) bekoͤſtigen. Ob dazu auch das

3. B. vom Jahre 1209(ſ. Gercken S. 407.) und 1238(ſ. Gercken S. 450.). Vgl. oben S. 82.

2) Vgl. Riedel II. S. 85 ff.

3) Vgl. Gercken S. 407. und dazu die Anm. a.