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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
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aufgetragene Lehne nicht bloß auf ihre männlichen ſondern auch

auf ihre weiblichen Nachkommen vererben, endlich daß ihre Er­

ben, ſelbſt wenn fie minderjährig waren, ſogleich zum Beſitze jener Guter berechtigt fein ſollten, ausgenommen die erſten Nach­kommen oder die Kinder des Markgrafen Otto und ſeines Bru­ders Albrecht, in Ruckſicht deren es bei der allgemeinen Vorſchrift der Lehnsgeſetze fein Verbleiben hatte: ein Fall, der* in der That ereignete, und durch die Gemahlin Albrecht's II. nach dem Tode dieſes ihres Gatten theuer gebüßt werden mußte. So er­ſcheint freilich das Ganze beinahe als eine bloße Spiegelfechterei; indeſſen hatte doch die Sache im Fall des baldigen Ausſterbens der Ascaniſchen Familie hoͤchſt bedeutſam für die Vergrößerung des erzbiſchoͤflichen Gebietes werden konnen, und auf dieſen et­wanigen Fall war ſie auch wohl berechnet. Solchergeſtalt kam die Neuſtadt Brandenburg auf ein Jahr unter die unmittelbare

Herrſchaft, auf drittehalbhundert Jahr(bis 1449) unter die

8 ehnsherrlichkeit des Erzbisthums Magdeburg. Die Burg Bran­denburg aber und die Altſtadt waren von dem ausgeſchloſſen, weil fie beide zum Havellande gehörten und als ſolche ein Reichslehn, kein Allodialbeſitz, ein integrirender Theil der ei gentlichen Mark, welche unmittelbar vom Kaiſer zu Lehn ging, waren(!).

Otto II. ſtarb den 5. Juli 1205, und weil ohne Kinder, fo überkam fein Bruder Albrecht II.(1205 1220) die Regierung. Unter dieſem wuchs noch immer das Capitel an Einkünften und Privilegien. Bis zum Jahre 1209 acquirirte es eine Hufe zur Nicolaikirche in Luckenberg ſammt dem dritten Theile des Zehnten in dieſem Dorfe, den Grund und Boden, auf welchem das Hos pital auf der Burg 6 as St. Petrihospital) erbauet war, den Hof Cracow(2). D 2 neuen und die fruͤhern Beſitzungen bes ſtaͤtigte ihm der Markgraf Albrecht wo unter den Rechtſamen behaͤlt er ſich vor: die© zeſtallung des Vogtes auf der Burg(3).

) Vgl. Riedel J. Seite 208.

) Bald nachher wird es ein Dorf genannt. Jetzt iſt es verſchwunden, aber der Name des Cracowſchen Thores im Norden von Branden­burg bewahrt noch immer ſein Andenken.

) S. Gercken Nr. XXX.