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gegangene Übereinkunft mit den übrigen Kloſterbruͤdern, fo möchte ihn Niemand zurückhalten; wollte er aber ſpaͤter wieder zuruck kehren, ſei es aus dem weltlichen Stande, ſei es aus einem andern Kloſter, ſo ſollte er unter allen Canonicis der letzte werden und keine Stimme im Collegio haben, nicht eher als bis er nach abgelegter Buße durch die Gnade und in Folge eines gemeinſamen Beſchluſſes des ganzen Capitels wieder in ſeine Rechte eingeſetzt worden waͤre.
Die Urkunde, durch welche ſolches Alles feſtgeſtellt worden(), iſt auch für die Geſchichte unſrer beiden Städte nicht unwichtig. Nicht bloß daß man aus ihr die kirchliche Abhaͤngigkeit derſelben von dem Stifte erkennt— die Einwohner muͤſſen Theil nehmen an den drei jährlichen großen Proceſſionen; aller Gottesdienſt muß in allen Kirchen während. dem ceſſiren— Parduin kommt in derſelben nun auch als ein Marktflecken(villa ſorensis) vor(7). Jetzt alſo hatte die Altſtadt Marktgerechtigkeit erhalten, mithin wird ſie nun auch ihren Marktplatz gehabt haben, ingleichen ihr Rathhaus, das gewiß hier dieſelbe Einrichtung und dieſelbe Be— ſtimmung hatte, wie alle Rathhaͤuſer in jener Zeit: es wird im untern Geſchoß zum Kaufhauſe gedient haben, waͤhrend ſich im obern der Magiſtrat zu verſammeln pflegte. So mag denn da— mals das jetzige Gerichtshaus(ehemals das altſtaͤdtiſche Rathhaus) erbauet worden ſein mit ſeinem herrlichen altgothiſchen Thurme, der noch gegenwaͤrtig eine Zierde unſerer Stadt iſt. Nun wurden auch wohl Jahrmaͤrkte angeordnet. Von Wochen— maͤrkten daſelbſt in früherer Zeit iſt keine Spur. Gleichfalls muß jetzt die St. Johanniskirche, ausgezeichnet durch einzelne treffliche Ornamente in Backſteinen, nebſt dem Johannis- oder Grauen Kloſter angelegt worden ſein; das beſagt die Inſchrift, welche ſich am Chore zur Linken befunden hat(2). Die Moͤnche, welche ſich hier anſiedelten, gehoͤrten zum Orden der Franciscaner oder der Bettelmoͤnche(fratrum minorum), denen ein Guardian vorſtand. Ihre Kleidung war grau; daher der Name ihres Kloſters.
) S. Gercken Nr. XXXII. 2) S. Gercken S. 413. 3) Gedruckt bei Finde 1749. S. 12. Not. t.