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Pfählen ein Haus erbauet, wo ſich die Mitglieder des Gerichtes
verſammelten. Man konnte zu ihm nur von der Brücke aus hin
ſiberkommen. Dieſe nun war in aͤltern Zeiten da, wo ſich das
Gebiet der beiden Staͤdte trennte, in der Mitte mit einem Ver
ſchluſſe verſehen, um den Übergang, wenn noͤthig, zu verhindern.
Es war eine Art Zugbruͤcke oder Fallgatter, uͤberbauet mit einem
thurmartigen Thore. Hoͤchſt wahrſcheinlich hatte man an demſel
ben, eben zum Verſchließen und Offnen, eine Art von Schloß oder
Riegel, eine Klinke angebracht, und darnach mochte die ganze Paſ
ſage, aͤhnlich der bei Wachow(i), die Klinke genannt werden.
Hiernach erhielt auch das Gericht jenen Namen I). Angelegt aber
war es zwiſchen beiden Städten, weil beide daran Antheil haz
ben ſollten und wirklich hatten, indem naͤmlich aus jeder derſelben gleich viele Schoppen für das Obergericht erwaͤhlt wurden, drei aus der Alt-, und drei aus der Neuſtadt(). Daß nun dieſer
Schoͤppenſtuhl wirklich ſchon zu Ende des 13ten Jahrhunderts
exiſtirt habe, geht hervor aus dem ſogenannten Richtſteige(*)
oder jenen Gloſſen Maͤrkiſcher Rechtsgelehrten zum Sachſenſpiegel, welche der allgemeinen Annahme zufolge in jener Periode ange: fertigt ſind. Hier ſchon wird er ausdrücklich genannt. Gleiches
Ergebniß gewahrt das vor kurzem in Bremen wieder aufgefundene
alte Berliner Stadtbuch, das allem Anſcheine nach aus der Zeit
um 1397 herruͤhrt(): es ſpricht von jener»Dingeſtett tu der Klinke by Brandenborch«, als von einer früher fo be= nannten, damals aber laͤngſt unter dieſem Namen nicht mehr exiſtirenden Anſtalt(5). Aus jener Zeit ruͤhrt dann gewiß auch
1) S. oben S. 152.
2) Anders, aber weder mit der Localitaͤt unſerer Stadt noch mit der Bedeutung des Wortes Klinke uͤbereinſtimmend, leitet von Hmmen (Beiträge zu der juriſt. Litteratur in den Preuß. Staaten, J. Sammlung S. 180.) dieſe Benennung ab. Er vermengt dabei namentlich die Klinke bei Brandenburg mit der Klinke beim Dorfe Wachow. Dieß thut auch Wohlbruͤck in ſeiner Geſchichte des Bisthums Lebus J. S. 343. Aber man vgl. doch nur: Landbuch S. 123. u. 133.
3) S. Gottſchlings Beſchreib. Brandenburgs S. 57.
Y A. a. O.
3) S. die Vorrede von Fidiein J. S. XII.
6) A. a. O.
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