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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
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das noch vorhandene Siegel des Schöppenftuhle® her: es zeigt

zwei Thuͤrme(welche ſich wahrſcheinlich auf die beiden Staͤdte

beziehen), zwiſchen ihnen ein Fallgatterthor, und unter demſelben das markgraͤfliche Wappen, den ſilbernen Schild mit dem rothen

Adler. Uber dem Thore ſieht man das Bild des Gravionis

scabinorum(Schoͤppenaͤlteſten) mit einem Hute(Kurhute?)

und mit einem Oberkleid, das mit Pelzwerk verbraͤmt iſt. In der Rechten halt er die Fahne(das Zeichen des unmittelbaren

Reichslehnes des Markgrafenthums), in der Linken einen Scep­

ter(das Zeichen der hoͤchſten Gewalt über Leben und Tod?)(3).

Der Brandenburger Schoͤppenſtuhl verdankte alſo zuverlaͤſſig feine Entſtehung den Ascaniern(2), und zwar ſpaͤteſtens den

Regenten dieſes Hauſes im 13ten Jahrhunderte(*). Damals

herrſchte in unſerm Vaterlande, namentlich hier im noͤrdlichen

Theile, an der Elbe, unter den Sachſen, jener herrliche Geiſt

für geſetzliche Ordnung, für Recht und Gerechtigkeit, ohne daß

man ſchon viel vom Roͤmiſchen Rechte gehört oder von demſelben angenommen hatte. Es war alſo ein acht nationeller Geiſt. Der­ſelbe ſprach ſich nicht bloß in Abfaſſung von ſchriftlichen Gewohn­heits, Geſetz- und Rechtsſammlungen aus, wie der berühmte

Sachſenſpiegel und der Richtſteig beweiſet, ſondern auch in Nies

derſetzung von hoͤhern und hoͤchſten Gerichtshoͤfen: durch dieſe

ſollte das Recht gehandhabt und aufrecht erhalten und weiter ausgebildet werden. Jener ſchoͤner Sinn war den Ascaniſchen

Fuͤrſten nicht fremd, und fo richteten fie auch in ihren Landen

ſolche höhere Dingeſtaͤtten ein. Unter dieſen Staͤtten war der

Schoͤppenſtuhl zu Brandenburg anfänglich der niedrigſte. Denn

ſchalt man, um in der alten Gerichtsſprache zu reden, das Ur­

thel eines untern Richters(d. h. war man mit ſeinem Ausſpruche Vgl. Buͤſchings Beſchreib. ſeiner Reiſe nach Rekahne S. 292.

2) Lächerlich iſt's, wenn Finde(Progr. 1749. S. 8. 1750. S. 8.) den Urſprung desſelben bis auf Karl d. Gr. zurückzufüͤhren ſucht. Von Raumer(uͤber die aͤlteſte Verf. der Mark Brandenburg S. 110 f.) laͤßt ihn in Folge der Aufhebung der Burggrafenwuͤrde entſtanden ſein. Ich kann mich davon nicht überzeugen, obwohl um 1250 jenes Amt mag aufgehört haben. Vielleicht war es vielmehr umgekehrt: das Burggrafenthum hörte auf, weil der Schöppenſtuhl gegründet wurde.