Herr der Altſtadt verkauft er den daſigen Kalandsbrüdern aus feinen Mühlen hieſelbſt— die alſo damals ein Regale waren— eine jährliche Rente an Getreide, um damit einen Geiſtlichen zu unterhalten, der an dem von ihnen erbaueten Altare in der Gott hardskirche die Meſſe zu leſen haͤtte(1309)(1). Um jene Zeit aber mochte der Beſitz der Muͤhlen anfangen, dem Landesherrn laͤſtig zu werden; darum uͤberließ er der Altſtadt die Muͤhle am Damme beim Cracower Thore(die ſogenannte altſtaͤdtiſche) mit dem Bedinge, aus den jaͤhrlichen Einkuͤnften, die damals noch aus Getreide beſtanden, dem gemeinen geiſtlichen Beſoldungs— kaſten der Kirchen- und Schuldiener 6 Wispel Roggen zu ver— abreichen(2). Dieß iſt zugleich die erſte Erwaͤhnung von Schullehrern in der Altſtadt; folglich hat es daſelbſt auch eine Schule gegeben. Dieß ſoll uns eine Gelegenheit fein, über dieſen wich— tigen ſtaͤdtiſchen Gegenſtand, uͤber feinen Urſprung und ſein Weſen in jener Zeit einige Worte zu ſagen.
Die chriſtliche Kirche hatte gleich in den erſten Jahrhunderten den Unterricht der Jugend als eine der nothwendigſten und wirkſamſten Maaßregeln zur feſtern Begruͤndung und zur Verbreitung der neuen Religion erkannt und denſelben unter ihre Inſtitute aufs genommen. Zugleich wurde das junge maͤnnliche Geſchlecht zur Mitbeſorgung und zur Verherrlichung des Gottesdienſtes durch Geſang herangezogen. Auch da mußte gelernt und gelehrt wer— den. Als nun die Roͤmiſch-katholiſche Kirche in die hieſige Gegend verpflanzt wurde, brachte ſie die Sitte mit: es wurde nicht bloß bei jeder Kathedrale eine höhere Dom- oder Stiftsſchule für kuͤnftige Geiſtliche, ſondern auch in Städten bei den Parochialkirchen niedere Schulen eingerichtet, zu deren Unterhaltung wohl auch die Communen einen Beitrag gaben. Auch dieſe letztern ſtanden in unmittelbarer Beziehung zur Kirche: das Schulgebäude lag immer in der Nähe des Gotteshauſes; die Geiſtlichen hatten die Aufſicht, gaben auch wohl Unterricht in der chriſtlichen Religion; der Kuͤſter lehrte leſen, ſchreiben, rechnen; der Cantor, damit die Schuͤler bei kirchlichen Feierlichkeiten, bei
) Die Urkunde noch ungedruckt. 2) S. Finke's Progr. 1749. S. 16.