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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
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waren ihnen noch jene Maͤrkiſchen Städte, namentlich die beiden Städte Brandenburg, verpfaͤndet. Sie fuͤrchteten, jene Erbhul­digung möchte ihrer Pfandhuldigung Eintrag thun. Sie dran: gen daher auf eine völlige Beſitznahme, ertheilten auch den Städten(z. B. Brandenburg) einen Schutzbrief() und erwirk­ten ſich beim Kaiſer ein Decret aus, die ihm von den Bürgern gethanene Erbhuldigung ſollte der Verpfaͤndung an die Anhalti­niſchen Fuͤrſten ganz unſchädlich fein, Darauf hielten die Staͤdte beim Markgrafen um das Verſprechen an, daß fie fuͤrder nicht mehr verpfaͤndet werden möchten, und es ward ihnen gewaͤhrt. Doch blieben fie es noch bis 1369(27).

Nach dem Tode Ludwigs des Roͤmers(1365) fiel die Mark an Otto, der wegen ſeiner Trägheit und niedern Sinnesluſt nach Baieriſchem Provinzialismus der Finner genannt worden iſt: er war, wie wir oben bemerkten, noch von Ludwig d. a. in den Erbvertrag über die Mark aufgenommen worden. Dieſer beſtaͤ­tigte als Herr des Landes im genannten Jahre dem Stifte und den beiden Städten ihre Privilegien(2), ſchenkte dem Altare der heiligen drei Könige in der Katharinenkirche aus dem Zoll und der Münze daſelbſt eine jährliche Rente(1367)(), des­gleichen dem Altare des heiligen Philippus und Jakobus, und endlich eine dem Altare des heiligen Nikolaus(1372)(5). In dieſer Zeit(1368) kaufte der Altſtaͤdtiſche Magiſtrat einige Ein­Fünfte aus den Gewaͤſſern bei der Stadt von denen von Boͤne mit Bewilligung des Markgrafen und der Anhaltiniſchen Pfand­herren(2), von welchen letztern beide Staͤdte nun(1369) frei wurden; jetzt erſt geſchahe nämlich die Einloͤſung(7). Vielleicht verkaufte zu dieſem Zwecke Otto das Munzrecht an die mittel­maͤrkiſchen Städte und Vaſallen im genannten Jahre(5).

) Die urk. im ſtaͤdt. Archiv. Vergl. Buchholtz. II. S. 286. und die Urk. V. Anh. S. 125. No. 77. S. die Urkk. im Stadtarchiv u. vgl. Gercken S. 169, Die Urk. gedruckt bei Buchholtz a. 4. O. S. 124 f. No. 76. 3. Gercken S. 170. u. 174. nebſt Urk. No. 121. S. Buchholtz a. 4. D. S. 125. No. 77. S. Buchholtz a. a. D. S. 128. 3. Gercken Cod. diplom. II. No. 379.