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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
Entstehung
Seite
265
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»ihrer lieben Frau Mutter mit ihrem Geraͤthe und Geſinde » fahren zu helfen(1).«

Weil ſeit der Stiftung des Bisthumes Bamberg(1007) der jedesmalige Kurfürft von Brandenburg Erbkaͤmmerer dieſes Stif­tes war, und als ſolcher vom Biſchof durch einen Abgeordneten belehnt wurde, fo erfolgte dies auch bei Friedrich II.(1441). Hierbei geſchahe das(vorſaͤtzliche oder unvorſaͤtzliche?) Verſehen, daß der damalige Biſchof von Bamberg, Anton, die Belehnungs­Urkunde fo ausſtellen ließ, als ob darunter auch die Stadt Branz denburg es iſt unbeſtimmt gelaſſen, ob die Alt- oder die Neu ſtadt mit einbegriffen wäre, Als der Kurfuͤrſt den Fehler be merkte, ließ er ſich(1464) den Revers herausgeben und einen andern Lehnbrief ausfertigen, und die Sache hatte weder fuͤr ihn noch für unſere Stadt weitere Folge(3). Dagegen war es hoͤchſt wichtig für unſere Neuſtadt, daß Friedrich II. im Jahre 1419 mit dem Erzſtifte Magdeburg einen Vertrag ſchloß, nach welchem das letztere von nun an unter Anderem auch jedem Anſpruche von Lehnsherrlichkeit auf ſelbige vollig entſagte(3). So wurde jetzt erſt wieder aufgehoben, was, wie wir aus dem Fruͤhern wiſſen(, ſeit 1196 mit einiger Unterbrechung beſtanden.

Unter Friedrichs II. Regierung hatte die Altſtadt vielen Streit mit ihren Nachbarn: den einen mit einem ihrer Bürger Lantin wegen der Fiſcherei bei Buzow, welchen der Markgraf ſelbſt (1440) ſchlichtete(); einen andern mit den Gebruͤdern von Bardeleben uͤber den See zwiſchen der Stadt und dem Dorfe Riewen(1442); einen dritten mit der Neuſtadt wegen der Fi­ſcherei bei Pꝛweſin und Zudam und wegen einer jaͤhrlichen Rente, welche die Altſtaͤdter an einen Altar in der Heiligen-Geiſt-Ca­pelle(6) zwiſchen beiden Staͤdten zu entrichten hatte(1414);

) S. Fincke S. 14.

) S. von Raumer in von Ledebur's Archiv. IL. S. 179. und feinen Cod. diplom. J. S. 218 f. 238.

) S. Lenz Brandenb. Urk. S. 608.

) S. oben S. 165 ff,

) Die Beweiſe hierzu und zu dem Folgenden, wo es nicht beſonders bemerkt iſt, liefert das ſtaͤdtiſche Archiv.

) Von der Lage dieſer Capelle iſt nichts mehr bekannt.