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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
Entstehung
Seite
268
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268 an eine Magdeburgerin, wobei die Buͤrgermeiſter, Rathmaͤnner, die vier Gewerke und die ganze Gemeinde ſich verbuͤrgen mußten. Das Jahr darauf bauete der Magiſtrat der Neuſtadt den Schuh­machern und Gerbern, welche damals ſchon eine Innung aus­machten, eine Lohmühle(dieſelbe, die das Gewerk noch jetzt vor dem Neuen Thore hat) unter der Bedingung, daß ihm jährlich 6 Pfund Pfennige davon als Abgabe entrichtet werden ſollte. Als der Kurfuͤrſt in den Krieg, welchen Friedrich von Sachſen mit feinem Bruder Wilhelm führte(1446 ff.), verwickelt ward, da mußten ihm auch die Städte Brandenburg Truppen ſtellen. Ein gleiches Aufgebot erging an fie 1454, als er mit dem Könige von Polen einen Krieg begann zum Beiſtande der Deut­ſchen Ritter(beide Städte mußten ihm damals 10 Gewappnete ſenden), desgleichen 1156 und 1158. Dadurch mußte naturlich unſere Stadt ſehr leiden: die Ausgaben waren bedeutend und kehrten oft wieder. Hierzu kamen noch beſondere Geldſendungen ins Lager(3z. B. 1469 ins Lager bei UFermünde)(*). Anderer­ſeits gewannen die Neuſtaͤdter wieder Manches in dieſer Zeit: ſo 1455 das Feld bei Rekahne zwiſchen der Plane, dem Rehhagen und der Stadtheide durch einen Vergleich mit Wichard von Rochow, dem der Magiſtrat dagegen verſprach, daß alle die von Rochow auf das Rathhaus ihrer Stadt gehen und zu ihnen in die Sitzung kommen konnten, wenn fie etwas vorzutragen hätten, ohne vorher es zu melden, gleich andern Mitgeſchwornen des Magiſtrates. In demſelben Jahre ſandten fie ihre 3 Büre germeiſter: Hans Rauch, Hans Schmiedeke und Chriſtian Eg gerd, nebſt ihrem Stadtſchreiber Johann Grunick und 2 Rath maͤnnern nach Berlin, um beim Kurfuͤrſten die Erlaubniß nach­zuſuchen, die Flut(Schleuſe) bauen und Haͤuſer zwiſchen beiden Städten anlegen zu dürfen. Es ward ihnen ſolches ge­wahrt: fie ſollten die Arche und den Canal bauen und im bau lichen Stande erhalten; dafür müßten die, welche mit ihren Gü­tern durch die Schleuſe ſchifften, das Archengeld bezahlen, wie es beſtimmt waͤre; hiervon ſollte die Stadt die Hälfte und der

) S. Gareaeus de reb. gest. March, p. 203. sq. Fincke. 1751. S. 18. 1752. S. 9%