Jedes Mitglied der Geſellſchaft war verpflichtet, alle Tage ein beſtimmtes Gebet herzuſagen, das eigens zu dieſem Behufe gefertigt war und ſich anfing: Mutter aller Seligkeit ꝛc. Könnte er ſolches nicht, ſo ſollte er ſieben Pater Noſter und ſieben Ave Maria's beten. War er nicht im Stande ſelbige zu enden, ſo mußte er armen Leuten 7 Pfennige geben. Welches Gebet er aber immer thun mochte und wie oft, ſo verdiente er damit einen 40=tägigen Ablaß, welchen der Biſchof in einem Briefe verheißen. uͤberdem war jeder Ordensritter verbunden, alle Marienfeſte mit ganzer Innigkeit und Wuͤrdigkeit zu feiern, den Abend zuvor zu faſten und an dem Tage ſelbſt die Kirche fleißig zu beſuchen, desgleichen ſich im Allgemeinen ſeinem Stande gemaͤß ehrlich und gebuͤhrlich aufzuführen und ſich vor offenbaren ſchaͤndlichen und ſchamloſen Miſſethaten, vor Unfug und Unehre zu bewahren. Ward Jemand ſolcher Handlungen beſchuldigt und uͤberfuͤhrt, ſo wurde er aus der Geſellſchaft ausgeſtoßen, die Ordensinſignien ihm abgenommen und dem Propſte an der Marienkirche uͤber— antwortet. Jedes Mitglied war jedoch befugt, den Angeklagten zu vertheidigen, wenn er unſchuldig ſchiene.
Die Ordensmitglieder waren verpflichtet, an beſtimmten Ta— gen im Jahre in Brandenburg zuſammenzukommen und in der Marienkirche ihre Andacht zu verrichten(*). Was bei einer ſolchen Zuſammenkunft verhandelt ward, daruͤber mußte ein Jeder Schweigen beobachten, es ſei denn, daß es ihm von der Geſellſchaft erlaubt oder ſogar geboten war, davon zu reden. Verarmte eines der Mitglieder, ſo daß es ſich ſelbſt nicht mehr er— nuͤhren konnte, fo mußten von den ubrigen, war er ein Ritter, ſelb drei, war er ein Knecht(Edelknabe), ſelbander auf ihrem Gute oder Schloſſe ihn unterhalten und mit den noͤthigen Mitteln zum Leben verſehen.
Zu Lob und Wuͤrdigkeit der Mutter Maria und den Altern der Ordensritter, ihnen ſelbſt und ihren Mitgenoſſen zum Troſt und zur Seligkeit war die Anordnung getroffen, daß der Propſt, Prior und das Capitel auf dem Berge alle Tage in der Marien
) Val. die wichtige Urk. Papſt Pius II. in von Ledebur's N. Archiv.
III. B. 1. H. S. 81 ff.