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zu haben und ihn ſammt feinem Capellane und ſon— ſtigen Kirchendienern ehrlich und wohl zu verſorgen. Er fordere fie auf, mit Magiſter Thomas nochmals zu unter— handeln, daß er bei der Pfarre zum wenigſten noch ein Jahr oder auch länger bleiben möchte, auch ihm eine gute gebuͤhrliche Zulage dermaßen zu geben, daß er und ſodann ſeine Capellane der Stadt moͤchten erhalten werden. Denn ohne die letztern waͤre es ja unmoͤglich, der Pfarre vorzuſtehen, dieweil vor allen Din— gen die Capellane, die in den gegenwaͤrtigen Zeiten ſo ſchwer zu bekommen waͤren, mit einem beſcheidenen, namhaftigen Lohn verſehen werden müßten, wodurch fie nur zu dienen bewogen werden koͤnnten. Er(der Biſchof) wäre der Zuverſicht, daß fie zur Erhaltung ihrer Pfarrer, zur nothwendigen und ehrbarlichen Verſorgung derſelben dieſes thun und beſchaffen würden, damit kuͤnftig nicht noth werde, deßhalb zu klagen, auch ihre geiſtlichen Innungen, und was bei ſolchen zum Nachtheil unterblieben waͤre, wiederum aufrichten. Der Magiſtrat ging auf dieß Begehren ein, Bawitz blieb in Brandenburg, und wir wer— den ſehen, wie thaͤtig er ſich ſpaͤterhin der Reformation in un— ſerer Stadt angenommen.
Inzwiſchen war uͤber die Dominicaner Moͤnche hierſelbſt, als ſie hoͤrten, daß im nahen Sachſen die Kloͤſter aufgehoben, die Inhaber derſelben entlaſſen und anderweitig verſorgt worden wären, der jedem Menſchen fo natuͤrliche Sinn für Freiheit gez kommen. Sie verließen 1531 das Paulinerkloſter, fo daß dasſelbe ganz leer ſtehen blieb, und begaben ſich nach Sachſen(. Ein neuer Beweis, wie man uͤber den Katholicismus dachte, wie locker das Band geworden war, das die Brandenburger ſeither an die paͤpſtliche Gewalt gefeſſelt hatte, und wie nur von oben her es der Erlaubniß bedurfte, um ſofort die Reformation ins Leben treten zu laſſen. Bis zum Tode Joachims J.(1535) blieb's beim Alten.
Als Joachim II. die Regierung uͤbernommen hatte, befand er ſich in einem unangenehmen Zwieſpalte mit ſich ſelbſt: auf der einen Seite hielt ihn das Teſtament ſeines Vaters gebunden,
) S. Schaͤffer a.. O. S. 71 f.