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geben, das er jetzt glaubte halten zu muͤſſen. Es hatten naͤmlich die Kurfuͤrſten von Brandenburg ſeit Albrechts oder vielmehr ſeit Johanns Zeiten pfandweiſe für eine geliehene Summe Geldes das Herzogthum Kroſſen und Zuͤllichau inne. Das Capital konnten und wollten jetzt die Herzöge von Muͤnſterberg zahlen und das Herzog— thum einloͤſen. Indeſſen ward daruͤber von beiden Theilen unter— handelt: endlich begaben ſich die Herzöge zu Gunſten des Kurz fuͤrſten ihres Rechtes(1537), und der letztere wurde nun wirk— licher Lehnsbeſitzer von Kroſſen und Zuͤllichau. Dagegen verhieß aber Joachim II. unter Anderem den aͤlteſten jener Herzoͤge das Bisthum Lebus auf Lebenszeit, ſobald es wuͤrde erledigt wer— den. Ja er fügte hinzu, daß, wenn noch früher das Bisthum Brandenburg ſollte vacant werden, ſo ſollten die Herzoͤge dieſes bis zur Erledigung des Lebuſiſchen erhalten. Der Fall war jetzt eingetreten, und der noch lebende Herzog von Münfterberg, Joachim, wurde hiernach Biſchof von Brandenburg(1516— 1568)(1): der erſte und letzte aus einem auswaͤrtigen fürftliz chen Hauſe.
Mittler Weile(1544) hatten ſich die Altſtaͤdter an den Kurz fuͤrſten mit der Bitte gewandt, ihnen das Barfuͤßer- oder Johanniskloſter in ihrer Stadt, in welchem nur noch wenige, hoch— bejahrte Moͤnche hauſeten, zu uͤberlaſſen. Joachim willfahrtete ihnen und ſchenkte ihnen dasſelbe zur Erbauung oder Anrichtung eines Hospitals fuͤr die Armen oder zur Schule, wie es ihnen am gelegenſten waͤre, aber mit dem Beding, daß ſie ſelbiges erſt nach Erledigung desſelben von den Moͤnchen, die noch darin wären, oder nur, falls fie mit ſolchen einen Vertrag ſchloͤſſen und ſie auf andere Weiſe verſorgen wollten, ſogleich in Beſitz nehmen koͤnnten. Doch ſollten ſie den Moͤnchen, die ſich darin befaͤn— den, keine Beſchwerung zufügen, aber auch die Aufnahme neuer Mönche nicht geſtatten(2). Die Altſtaͤdter fanden für gut, es in ein Armenhospital umzuwandeln. Es kam daher das Jahr darauf eine Specialcommiſſion her und uͤberantwortete dem Ma— giſtrate das Kloſter. Noch fanden ſich vor zwei Moͤnche, Lucius I) S. Gercken S. 281. Wohlbruͤck's Geſch. von Lebus II. S. 314 ff. 2) Die urk. im ſtaͤdtiſchen Archiv.